In der Privaten Haftpflichtversicherung der Adcuri Versicherung gilt ein Abtretungsverbot.
Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung ohne Zustimmung des Versicherers
weder abgetreten noch verpfändet werden. Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig.