In der Privaten Haftpflichtversicherung der Adcuri Versicherung gilt für Tiere folgendes:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter oder Hüter von
a) zahmen Haustieren, z.B. Katzen, Kaninchen, Tauben,
b) gezähmten Kleintieren, z.B. Singvögel, Papageien, Hamster, Meerschweinchen,
c) Bienen,
d) Blinden- und Behindertenbegleithunden,
e) 3 Hausschweinen, 5 Schafen /Ziegen, 15 Hühnern/ Enten/Gänsen,
f) der erlaubten und nicht genehmigungspflichtigen Haltung und Hütung von im Haushalt des Versicherungsnehmers befindlichen wilden Kleintieren (z.B. Schlangen, Spinnen, Skorpione) zu privaten Zwecken.
Kein Versicherungsschutz besteht für Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Wiedereinfangen wilder Kleintiere.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von
- Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren,
- Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers
a) als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde,
b) als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde,
c) als Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken, soweit Versicherungsschutz nicht über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder -eigentümer sowie Fuhrwerkseigentümer wegen Sach- und Vermögensschäden.