Bei der Unfallversicherung der Adcuri Versicherung gilt bei Unfällen unter Wasser folgendes:
Als Unfall gilt, wenn die versicherte Person unter Wasser unfreiwillig
- erstickt, ertrinkt oder
- einen tauchtypischen Gesundheitsschaden erleidet.
Beispiele: Caissonkrankheit, Trommelfellverletzungen