In der Tier-Haftpflichtversicherung der Adcuri Versicherung ist die gesetzliche Haftpflicht wegen reiner Vermögensschäden mitversichert, also für finanzielle Nachteile, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind. Zugleich gelten klar definierte Ausschlüsse, etwa bei Vermittlungsgeschäften, wirtschaftlichen Geschäften, Fristversäumnissen oder bewussten Pflichtverletzungen.
1) Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
2) Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Vermögensschäden:
- a) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
- b) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
- c) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
- d) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
- e) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
- f) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
- g) aus Rationalisierung und Automatisierung;
- h) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
- i) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
- j) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
- k) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
- l) aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch z. B. von Geld, Wertpapieren und Wertsachen;
- m) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
Was bedeutet das konkret?
Grundsätzlich sind reine Vermögensschäden abgesichert, also finanzielle Nachteile, die nicht die Folge eines Personen- oder Sachschadens sind. Gleichzeitig legt der Vertrag eine Reihe von Bereichen fest, für die dieser Schutz ausdrücklich nicht gilt – zum Beispiel Schäden im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Geschäften, beratenden Tätigkeiten, Fristversäumnissen oder bewussten Pflichtverletzungen. Diese Darstellung dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was ist ein Vermögensschaden im Sinne dieser Versicherung?
Ein Vermögensschaden ist ein Schaden, der weder durch einen Personen- noch durch einen Sachschaden entstanden ist. Versichert ist insoweit die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers.
Sind Vermögensschäden aus Vermittlungsgeschäften versichert?
Nein. Ansprüche wegen Vermögensschäden aus Vermittlungsgeschäften aller Art sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Gilt der Schutz auch bei bewussten Pflichtverletzungen?
Nein. Ausgeschlossen sind Ansprüche aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers sowie aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung.
Sind Schäden durch das Abhandenkommen von Geld oder Wertsachen abgedeckt?
Nein. Ansprüche aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch z. B. von Geld, Wertpapieren und Wertsachen, sind ausgeschlossen.
Besteht Schutz bei ständigen Emissionen wie Geräuschen oder Gerüchen?
Nein. Vermögensschäden aus Schäden durch ständige Emissionen, zum Beispiel Geräusche, Gerüche oder Erschütterungen, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.