Die Adcuri-Pferdehalter-Haftpflichtversicherung bietet in den Tarifen Premium, Top und Basis zentrale Leistungsvorteile wie die Adcuri-Leistungs-Garantie, Neuwertentschädigung, Kaution bei Auslandsschäden, Schutz für geliehenes Reitzubehör und den Wertersatz bei getötetem Tier. Umfang und Höhe der Leistungen unterscheiden sich je nach Tarif.
- Adcuri-Leistungs-Garantie: Bietet ein anderer in Deutschland tätiger Versicherer Leistungen an, die über diesen Vertrag nicht versichert sind, so leistet die Adcuri trotzdem, wenn eine gesetzliche Haftung gegeben ist. Der entsprechende Tarif muss allgemein zugänglich sein. Die Garantie gilt nicht für Schadensfälle durch berufliche, gewerbliche oder versicherungspflichtige Risiken, Vorsatz, vertragliche Haftung oder Asbest, für Eigenschäden und Schäden im Ausland: in allen Tarifen enthalten.
- Nicht-Schlechterstellungs-Garantie beim Wechsel zur Adcuri GmbH im Vergleich zum direkten Vorversicherer: in allen Tarifen enthalten.
- Neuwertentschädigung für Sachen mit einem Neupreis bis zu 3.000 EUR (die zum Schadenzeitpunkt nicht älter als 12 Monate waren): in allen Tarifen enthalten.
- Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit: 1 Jahr, in allen Tarifen enthalten.
- Kaution bei Auslandsschäden in der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein: 250.000 EUR, in allen Tarifen enthalten.
- Rettungs- und Bergungskosten: in allen Tarifen enthalten.
- Einsatz als Therapie-/Assistenz-/Rettungs-/Suchtier: gelegentlicher Einsatz mitversichert, in allen Tarifen enthalten.
- Gewerbliche Nutzung bis zu 6.000 EUR Umsatz je Kalenderjahr: in allen Tarifen enthalten.
- Versehentliche Obliegenheitsverletzungen bleiben folgenlos, wenn diese unverzüglich nachgeholt werden, sobald das Versehen erkannt wird: in allen Tarifen enthalten.
- Schäden an fremdem geliehenem oder gemietetem Reitzubehör, einschließlich "Sättel zur Probe": bis 50.000 EUR, in allen Tarifen enthalten.
- Schäden an sonstigen beweglichen Sachen, die gemietet, geleast, gepachtet oder geliehen wurden: bis 5.000 EUR, SB 150 EUR, in allen Tarifen enthalten.
- Wertersatz des widerrechtlich getöteten versicherten Tieres (durch einen sog. Pferderipper) oder durch Wolfsriss: bis 10.000 EUR, in allen Tarifen enthalten.
- Nottötung und Tierkörperbeseitigung nach einem versicherten Schadensfall: bis 5.000 EUR, in allen Tarifen enthalten.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt zeigt die wichtigsten Vorteile der Pferdehalter-Haftpflicht. Neben Garantien beim Versichererwechsel und für den aktuellen Leistungsstand geht es um Rettungskosten, geliehenes Reitzubehör und Schäden an geliehenen Sachen. Auch der Wertersatz bei widerrechtlicher Tötung des Pferdes sowie Nottötung und Tierkörperbeseitigung sind Thema. Der Umfang richtet sich nach dem gewählten Tarif.
Häufige Fragen
Ist geliehenes Reitzubehör mitversichert?
Schäden an fremdem geliehenem oder gemietetem Reitzubehör, einschließlich "Sättel zur Probe", sind bis 50.000 EUR mitversichert.
Was leistet die Versicherung, wenn mein Pferd getötet wird?
Der Wertersatz des widerrechtlich getöteten versicherten Tieres (durch einen sogenannten Pferderipper) oder durch Wolfsriss ist bis 10.000 EUR abgesichert.
Sind Nottötung und Tierkörperbeseitigung abgedeckt?
Ja, Nottötung und Tierkörperbeseitigung nach einem versicherten Schadensfall sind bis 5.000 EUR abgesichert.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Hundehaftpflichtversicherung 2019