In der Tier-Haftpflichtversicherung der Adcuri läuft Ihr Vertrag für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum. Ab einem Jahr Laufzeit verlängert er sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr, sofern niemand rechtzeitig kündigt. Erfahren Sie, welche Kündigungsfristen gelten und wann der Schutz bei kurzer Laufzeit oder Wegfall des versicherten Interesses endet.
1. Dauer und Ende des Vertrags
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
2. Stillschweigende Verlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr.
Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist.
3. Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
4. Kündigung bei mehrjährigen Verträgen
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen.
Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
5. Wegfall des versicherten Interesses
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Vertrag läuft zunächst für die im Versicherungsschein genannte Zeit. Beträgt diese mindestens ein Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern ihn niemand rechtzeitig kündigt. Läuft der Vertrag kürzer als ein Jahr, endet er von selbst zum vereinbarten Termin. Bei langen Laufzeiten haben Sie ein besonderes Kündigungsrecht, und fällt der versicherte Grund dauerhaft weg, endet der Schutz für diesen Teil. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wie lange läuft der Vertrag?
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist.
Welche Kündigungsfrist gilt?
Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit beziehungsweise des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Muss ich einen Vertrag mit weniger als einem Jahr Laufzeit kündigen?
Nein. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Was passiert, wenn das versicherte Interesse wegfällt?
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt.