Bei der Adcuri Tier-Haftpflichtversicherung im Lastschriftverfahren gilt: Zum Fälligkeitstermin muss das Konto ausreichend gedeckt sein. Scheitert ein Einzug ohne Ihr Verschulden, bleibt die Zahlung nach einer Aufforderung in Textform rechtzeitig – bei wiederholt selbst verschuldeten Fehleinzügen darf das SEPA-Lastschriftmandat gekündigt werden, und Bankgebühren können in Rechnung gestellt werden.
1. Pflichten des Versicherungsnehmers
Ist zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart worden, hat der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen.
Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
2. Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug
Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge, trotz wiederholtem Einziehungsversuch, nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen.
Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.
Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Ihren Beitrag per Lastschrift zahlen, sollte zum Fälligkeitstermin genügend Geld auf dem Konto sein, damit der Einzug klappt. Klappt es einmal ohne Ihr Verschulden nicht, gilt Ihre Zahlung noch als pünktlich, sofern Sie nach einer entsprechenden Aufforderung des Versicherers schnell reagieren. Gehen Einzüge dagegen wiederholt aus Gründen fehl, die Sie zu verantworten haben, darf der Versicherer das Lastschriftmandat kündigen – Sie überweisen die Beiträge dann selbst, und mögliche Bankgebühren für gescheiterte Einzüge können Ihnen berechnet werden.
Häufige Fragen
Worauf muss ich beim Lastschriftverfahren achten?
Ist das Lastschriftverfahren vereinbart, müssen Sie zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos sorgen.
Gilt meine Zahlung noch als rechtzeitig, wenn der Einzug ohne mein Verschulden scheitert?
Ja. Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen werden, ist die Zahlung noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Kann der Versicherer das SEPA-Lastschriftmandat kündigen?
Ja. Haben Sie zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen.
Was passiert nach der Kündigung des Lastschriftmandats?
Der Versicherer weist in der Kündigung darauf hin, dass Sie verpflichtet sind, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.
Können mir Bankgebühren für einen fehlgeschlagenen Einzug berechnet werden?
Ja. Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können Ihnen in Rechnung gestellt werden.