In der Tier-Haftpflichtversicherung der Adcuri Versicherung müssen Erklärungen und Anzeigen zum Vertrag in Textform erfolgen und an die richtige Stelle gerichtet werden. Wer eine Anschriften- oder Namensänderung nicht mitteilt, riskiert, dass ein eingeschriebener Brief an die letzte bekannte Adresse bereits drei Tage nach Absendung als zugegangen gilt.
1. Form, zuständige Stelle
Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform abzugeben, zum Beispiel:
- Telefax
- Brief
Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist.
Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständige bezeichnete Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.
2. Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung
Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefs an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift.
Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefs als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer dem Versicherer nicht angezeigten Namensänderung des Versicherungsnehmers.
3. Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung
Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, findet bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung Punkt 2. entsprechend Anwendung.
Was bedeutet das konkret?
Mitteilungen an die Adcuri Versicherung reichst du grundsätzlich in Textform ein, also etwa per E-Mail, Telefax oder Brief, und richtest sie an die Hauptverwaltung oder die im Versicherungsschein genannte Stelle. Ganz wichtig: Teile Änderungen deiner Anschrift, deines Namens oder deiner gewerblichen Niederlassung immer mit. Andernfalls kann der Versicherer wirksam an deine zuletzt bekannte Adresse schreiben – und die Post gilt schon nach kurzer Zeit als bei dir angekommen.
Häufige Fragen
In welcher Form muss ich Erklärungen und Anzeigen abgeben?
Erklärungen und Anzeigen, die den Vertrag betreffen und unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform abzugeben, zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder im Vertrag etwas anderes bestimmt ist.
An wen richte ich meine Erklärungen und Anzeigen?
Sie sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle gerichtet werden.
Was passiert, wenn ich meine Anschrifts- oder Namensänderung nicht mitteile?
Für eine Willenserklärung, die dir gegenüber abzugeben ist, genügt dann die Absendung eines eingeschriebenen Briefs an die letzte bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach Absendung des Briefs als zugegangen. Dasselbe gilt bei einer nicht angezeigten Namensänderung.
Was gilt bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung?
Wurde die Versicherung unter der Anschrift des Gewerbebetriebs abgeschlossen, findet bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Regelung zur nicht angezeigten Anschriftenänderung (Punkt 2.) entsprechend Anwendung.