In der Tier-Haftpflichtversicherung der Adcuri Versicherung gelten für Reit- und Zugtiere besondere Regelungen: Versichert sind unter anderem das Halten von Fohlen, die Teilnahme an Pferdesportveranstaltungen, die therapeutische Nutzung, das Fremdreiterrisiko sowie der Einsatz als Zugtier – Kutschenbesitz, Pensionstiere und gewerblicher Verleih hingegen sind ausgeschlossen.
1) Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers:
- als Halter von Fohlen ab deren Geburt bis zum Ende des ersten Lebensjahres, wenn die Muttertiere über diesen Vertrag versichert sind. Die Versicherung über diese Zeit hinaus ist besonders zu vereinbaren,
- aus der privaten Teilnahme an Pferdesportveranstaltungen (z. B. Pferderennen und -turniere, Distanzritte), Schauvorführungen, Reitunterricht sowie den Vorbereitungen hierzu (Training),
- aus der privaten Nutzung des Pferdes zu therapeutischen Zwecken,
- aus der Erteilung von Reitunterricht, sofern dieser nicht zu gewerblichen Zwecken erfolgt,
- aus dem Reiten mit und ohne Sattel, sowie aus dem Reiten und Führen von Reittieren mit gebissloser Zäumung,
- aus dem Führen von Handpferden,
- aus der unentgeltlichen Überlassung/Leihe von Pferden an Dritte (Fremdreiterrisiko),
- aus der Verwendung der Reittiere als Zugtiere bei privaten Kutsch-, Planwagen- oder Schlittenfahrten einschließlich der gelegentlichen unentgeltlichen Beförderung von Gästen.
Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche aus dem Besitz von Kutschen, Planwagen oder Schlitten und wegen Schäden, deren Ursache in der Konstruktion und/oder Mangelhaftigkeit der Kutschen, Planwagen oder Schlitten liegt.
2) Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche:
- wegen Schäden aus der Zurverfügungstellung von Reittieren zu Vereinszwecken und/oder für Veranstaltungen;
- wegen Schäden an vom Versicherungsnehmer in Obhut genommenen Reittieren (Pensionstieren);
- aus der Vermietung oder dem gewerbsmäßigen Verleih von Reittieren.
Was bedeutet das konkret?
Die Adcuri Tier-Haftpflichtversicherung deckt für Reit- und Zugtiere viele typische Alltags- und Freizeitsituationen ab: vom Reiten mit und ohne Sattel über die Teilnahme an Turnieren und Reitunterricht bis hin zum gelegentlichen privaten Kutschfahren. Auch wenn Sie Ihr Pferd unentgeltlich an andere überlassen, besteht Schutz. Wichtig ist die Abgrenzung: Sobald es gewerblich oder vereinsbezogen wird oder es um den Besitz und die Beschaffenheit von Kutschen selbst geht, greift der Schutz nicht. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Sind Fohlen automatisch mitversichert?
Ja, versichert ist die Haftpflicht als Halter von Fohlen ab deren Geburt bis zum Ende des ersten Lebensjahres, sofern die Muttertiere über diesen Vertrag versichert sind. Eine Versicherung über diese Zeit hinaus ist besonders zu vereinbaren.
Ist das Fremdreiterrisiko abgedeckt?
Ja, versichert ist die unentgeltliche Überlassung beziehungsweise Leihe von Pferden an Dritte (Fremdreiterrisiko).
Besteht Schutz bei privaten Kutschfahrten?
Ja, versichert ist die Verwendung der Reittiere als Zugtiere bei privaten Kutsch-, Planwagen- oder Schlittenfahrten einschließlich der gelegentlichen unentgeltlichen Beförderung von Gästen. Nicht versichert sind jedoch Ansprüche aus dem Besitz von Kutschen, Planwagen oder Schlitten sowie Schäden, deren Ursache in deren Konstruktion und/oder Mangelhaftigkeit liegt.
Ist die Vermietung von Reittieren versichert?
Nein, ausgeschlossen sind Ansprüche aus der Vermietung oder dem gewerbsmäßigen Verleih von Reittieren.
Ist Reitunterricht mitversichert?
Ja, versichert ist die Erteilung von Reitunterricht, sofern dieser nicht zu gewerblichen Zwecken erfolgt.