Ist dasselbe Risiko in der Tier-Haftpflichtversicherung der Adcuri Versicherung über mehrere Verträge abgesichert, liegt eine Mehrfachversicherung vor. Wer davon nichts wusste, kann die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen – allerdings nur innerhalb einer klaren Monatsfrist ab Kenntnis.
Mehrfachversicherung:
- Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
- Wenn die Mehrfachversicherung zustande gekommen ist, ohne dass der Versicherungsnehmer dies wusste, kann er die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen.
- Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn der Versicherungsnehmer es nicht innerhalb eines Monats geltend macht, nachdem er von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat. Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Wenn dasselbe Tier-Haftpflichtrisiko versehentlich über mehr als einen Vertrag abgesichert ist, spricht man von einer Mehrfachversicherung. Wer davon nichts wusste, hat die Möglichkeit, den später abgeschlossenen Vertrag wieder aufheben zu lassen. Wichtig ist, dieses Recht rechtzeitig innerhalb eines Monats nach Kenntnis zu nutzen, da es sonst entfällt. Die Aufhebung greift ab dem Zeitpunkt, zu dem die entsprechende Erklärung beim Versicherer eingeht.
Häufige Fragen
Wann liegt eine Mehrfachversicherung vor?
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
Was kann ich tun, wenn ich unwissentlich mehrfach versichert bin?
Wenn die Mehrfachversicherung zustande gekommen ist, ohne dass Sie dies wussten, können Sie die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen.
Welche Frist gilt für die Aufhebung?
Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn Sie es nicht innerhalb eines Monats geltend machen, nachdem Sie von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt haben.
Ab wann wird die Aufhebung wirksam?
Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht.