In der Tier-Haftpflichtversicherung der Adcuri Versicherung startet der Schutz zum Zeitpunkt laut Versicherungsschein – abhängig von der rechtzeitigen Zahlung des Erst- oder Einmalbeitrags. Hier erfahren Sie, wie und wann Beiträge fällig sind, wie lang die Versicherungsperiode dauert und welche Folgen ein Zahlungsverzug für Rücktrittsrecht und Leistungspflicht hat.
1. Beginn des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
2. Beitragszahlung, Versicherungsperiode
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt, entweder durch laufende Zahlungen oder als Einmalbeitrag:
- monatlich
- vierteljährlich
- halbjährlich
- jährlich
- als Einmalbeitrag
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist. Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
3. Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags
Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginns zu zahlen. Dies gilt unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufrechts.
Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich nach bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung veranlasst ist.
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
4. Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug
Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat.
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
5. Leistungsfreiheit des Versicherers
Wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet. Voraussetzung ist, dass er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags aufmerksam gemacht hat.
Die Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung zu vertreten hat.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz startet grundsätzlich zu dem Termin, der im Versicherungsschein steht. Damit alles wirksam bleibt, sollte der erste beziehungsweise einmalige Beitrag zügig gezahlt werden. Sie können je nach Vereinbarung laufend zahlen oder einen Einmalbeitrag leisten. Wird der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann sich der Versicherungsbeginn verschieben, und der Versicherer hat unter bestimmten Voraussetzungen ein Rücktrittsrecht oder muss für einen Schaden nicht leisten.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt – vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Wie kann ich die Beiträge zahlen?
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt – entweder durch laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag.
Wann ist der erste oder einmalige Beitrag fällig?
Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn zu zahlen. Liegt der Versicherungsbeginn vor Vertragsschluss, ist unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen. Weicht der Versicherungsschein vom Antrag oder den Vereinbarungen ab, ist frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Was passiert bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten Beitrags?
Der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht veranlasst ist. Zudem ist der Versicherer für einen vor Zahlung eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er zuvor in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein darauf aufmerksam gemacht hat. Rücktritt und Leistungsfreiheit setzen voraus, dass der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung zu vertreten hat.
Wie lang ist die Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr – auch dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist. Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.