In der Tier-Haftpflichtversicherung der Adcuri Versicherung ist die gesetzliche Haftpflicht für Schäden durch bestimmte nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeug-Anhänger mitversichert – etwa langsame Fahrzeuge, Stapler, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und nicht zulassungspflichtige Anhänger. Hier erfahren Sie, welche Fahrzeuge dazugehören und welche Pflichten zu berechtigtem Fahrer und Fahrerlaubnis gelten.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch ausschließlich von folgenden nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeug-Anhängern:
- nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehrende Kraftfahrzeuge ohne Rücksicht auf eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit;
- Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit;
- Stapler mit nicht mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit;
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit nicht mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit;
- Kraftfahrzeug-Anhänger, die nicht zulassungspflichtig sind oder nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehren.
Für die vorgenannten Fahrzeuge gilt:
Diese Fahrzeuge dürfen nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebrauchen darf. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird.
Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nur von einem Fahrer benutzt wird, der die erforderliche Fahrerlaubnis hat.
Wenn der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten verletzt, gelten Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf einige langsame oder nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge und Anhänger, für die keine eigene Kfz-Haftpflicht nötig ist. Dazu zählen zum Beispiel sehr langsame Kraftfahrzeuge, Stapler und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis zu den genannten Geschwindigkeiten sowie bestimmte Anhänger. Wichtig ist dabei, dass nur berechtigte Fahrer die Fahrzeuge nutzen und dass auf öffentlichen Wegen die passende Fahrerlaubnis vorhanden ist.
Häufige Fragen
Welche Fahrzeuge sind in der Tier-Haftpflicht der Adcuri mitversichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht für Schäden durch nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge, die nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehren, Kraftfahrzeuge mit bis zu 6 km/h, Stapler und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit bis zu 20 km/h sowie Kraftfahrzeug-Anhänger, die nicht zulassungspflichtig sind oder nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehren.
Wer gilt als berechtigter Fahrer?
Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebrauchen darf. Die Fahrzeuge dürfen nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden.
Welche Pflichten hat der Versicherungsnehmer?
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird und dass es nur von einem Fahrer benutzt wird, der die erforderliche Fahrerlaubnis hat.
Wird auf öffentlichen Wegen eine Fahrerlaubnis benötigt?
Ja. Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen.
Was passiert bei Verletzung dieser Pflichten?
Wenn der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten verletzt, gelten die Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten.