Die Tier-Haftpflichtversicherung der Adcuri Versicherung deckt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als privater Halter der im Versicherungsschein bezeichneten Tiere ab. Wichtig zu wissen: Sämtliche Tiere derselben Gattung müssen zur Beitragsberechnung angegeben werden – und für Jagdhunde greift der Schutz unter bestimmten Voraussetzungen nicht.
Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als privater Halter des bzw. der im Versicherungsschein bezeichneten Tiere.
Sämtliche vorhandenen Tiere derselben Gattung müssen zur Beitragsberechnung angegeben werden.
Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter von Jagdhunden, wenn bereits Versicherungsschutz durch eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Sie als privaten Halter der Tiere, die in Ihrem Versicherungsschein genannt sind. Damit der Beitrag korrekt berechnet werden kann, sollten Sie alle Tiere derselben Gattung angeben, die Sie halten. Für Jagdhunde greift der Schutz dann nicht, wenn hierfür bereits eine eigene Jagdhaftpflichtversicherung besteht.
Häufige Fragen
Wessen Haftpflicht ist versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als privater Halter der im Versicherungsschein bezeichneten Tiere – im Umfang der geltenden Bestimmungen.
Welche Tiere muss ich zur Beitragsberechnung angeben?
Sämtliche vorhandenen Tiere derselben Gattung müssen zur Beitragsberechnung angegeben werden.
Sind Jagdhunde mitversichert?
Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter von Jagdhunden ist nicht versichert, wenn bereits Versicherungsschutz durch eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht.
Gilt der Schutz auch für eine gewerbliche Tierhaltung?
Versichert ist die Haftpflicht des Versicherungsnehmers als privater Halter der bezeichneten Tiere. Weitere Details hängen vom konkreten Tarif/Bedingungswerk ab.