In der Tier-Haftpflichtversicherung der Adcuri Versicherung darf der Freistellungsanspruch vor seiner endgültigen Feststellung nicht ohne Zustimmung des Versicherers abgetreten oder verpfändet werden. Erfahren Sie hier, welche wichtige Ausnahme dabei für den geschädigten Dritten gilt.
Abtretung und Verpfändung des Freistellungsanspruchs:
- Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung ohne Zustimmung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet werden.
- Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig.
Was bedeutet das konkret?
Der Anspruch darauf, dass die Versicherung Sie von Forderungen freistellt, kann vor seiner endgültigen Feststellung grundsätzlich nicht ohne Einverständnis des Versicherers auf andere übertragen oder als Sicherheit hinterlegt werden. Eine Ausnahme besteht: Die Übertragung an die geschädigte Person, die den Schaden erlitten hat, ist erlaubt.
Häufige Fragen
Darf ich meinen Freistellungsanspruch einfach abtreten?
Vor der endgültigen Feststellung darf der Freistellungsanspruch ohne Zustimmung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet werden.
Gibt es eine Ausnahme vom Abtretungsverbot?
Ja. Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig.
Kann ich den Anspruch verpfänden?
Eine Verpfändung vor der endgültigen Feststellung ist nur mit Zustimmung des Versicherers möglich.
Ab wann gilt das Abtretungsverbot nicht mehr?
Das Verbot bezieht sich auf den Zeitraum vor der endgültigen Feststellung des Freistellungsanspruchs.