Welche Gläser und Verglasungen die Adcuri Glasversicherung absichert, zeigt dieser Abschnitt: von Gebäude- und Mobiliarverglasung über Glaskeramik-Kochflächen bis zu Wintergärten und künstlerisch bearbeiteten Glasscheiben. So wird deutlich, welche versicherten Sachen im Schadenfall ersetzt werden.
- Gebäudeverglasung: in allen Tarifen enthalten. (Gebäudeverglasungen = Glas- und Kunststoffscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen und Duschkabinen, Spiegeln, Glasbausteinen, Profilbaugläsern. Nicht versichert sind Beleuchtungskörper.)
- Mobiliarverglasung: in allen Tarifen enthalten. (Mobiliarverglasungen = Glas- und Kunststoffscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegeln, Glasplatten, Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten.)
- Kunststoffscheiben: in allen Tarifen enthalten.
- Glaskeramik-Kochflächen: in allen Tarifen enthalten.
- Lichtkuppeln: in allen Tarifen enthalten.
- Scheiben von Sonnenkollektoren einschließlich deren Rahmen: in allen Tarifen enthalten.
- Aquarien- und Terrarienglas: in allen Tarifen enthalten.
- Wintergärten (auch mit Dachverglasung): in allen Tarifen enthalten.
- Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -spiegel und -platten (z. B. Motivdarstellung durch Glasmalerei, Ätzung, Schliff; Blei- und Messingverglasung): bis 2.000 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Hier wird aufgelistet, welche Gläser und Verglasungen die Versicherung abdeckt. Dazu gehören Fenster- und Türverglasungen, Spiegel, Kochflächen, Sonnenkollektoren, Aquarien, Wintergärten und mehr. Bei künstlerisch bearbeiteten Gläsern gibt es eine betragliche Grenze.
Häufige Fragen
Sind Ceranfelder beziehungsweise Glaskeramik-Kochflächen mitversichert?
Ja, Glaskeramik-Kochflächen zählen zu den versicherten Sachen.
Bis zu welchem Betrag sind künstlerisch bearbeitete Gläser versichert?
Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -spiegel und -platten sind bis 2.000 EUR versichert.
Gehören Wintergärten zum Versicherungsschutz?
Ja, Wintergärten sind versichert, auch mit Dachverglasung.
Was zählt zur Gebäudeverglasung?
Gebäudeverglasungen sind Glas- und Kunststoffscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen und Duschkabinen, Spiegeln, Glasbausteinen und Profilbaugläsern; nicht versichert sind Beleuchtungskörper.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Glasversicherung 2019