Wer bei der Adcuri-Privathaftpflichtversicherung mitversichert ist, hängt vom gewählten Tarif und der Versicherungsform ab: Neben dem Versicherungsnehmer sind je nach Tarif Ehe- und Lebenspartner, Kinder, weitere Familienangehörige, pflegebedürftige Personen und Haushaltshilfen abgesichert.
- Sie selbst als Versicherungsnehmer: in allen Tarifen enthalten.
- Ehepartner bzw. eingetragener Lebenspartner (im Versicherungsschutz für „Familien“ und für „Ehe-/Lebenspartner ohne Kinder“): in allen Tarifen enthalten.
- Familienangehörige und die des mitversicherten Ehe-/Lebenspartners, die in häuslicher Gemeinschaft leben (z. B. Eltern, Geschwister, Kinder, Enkel): Premium-Schutz und Top-Schutz enthalten (bei „Singles“ und „Ehe-/Lebenspartner ohne Kinder“ nicht versichert), Basis-Schutz nicht enthalten.
- Kinder, Eltern und Großeltern bleiben weiter versichert, wenn sie in eine Pflegeeinrichtung umziehen: Premium-Schutz und Top-Schutz enthalten (bei „Singles“ und „Ehe-/Lebenspartner ohne Kinder“ nicht versichert), Basis-Schutz nicht enthalten.
- Unverheiratete minderjährige Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder): in allen Tarifen enthalten (bei „Singles“ und „Ehe-/Lebenspartner ohne Kinder“ nicht versichert).
- Unverheiratete volljährige Kinder während der Schul- und Berufsausbildung (auch wenn sie nicht in häuslicher Gemeinschaft leben): Premium-Schutz vollständig, Top-Schutz nur während der Erstausbildung, Basis-Schutz nur während der Erstausbildung (jeweils bei „Singles“ und „Ehe-/Lebenspartner ohne Kinder“ nicht versichert).
- Versicherungsschutz während der Wartezeit (max. 1 Jahr) bis zum Beginn der Erstausbildung bzw. des freiwilligen Wehrdienstes, freiwilligen sozialen/ökologischen Jahres oder Bundesfreiwilligendienstes und bei Arbeitslosigkeit (bis 1 Jahr): in allen Tarifen enthalten (bei „Singles“ und „Ehe-/Lebenspartner ohne Kinder“ nicht versichert).
- Elternteil, das in häuslicher Gemeinschaft lebt: in allen Tarifen enthalten (bei „Singles“ und „Ehe-/Lebenspartner ohne Kinder“ nicht versichert).
- Im Haushalt lebende dauernd pflegebedürftige Personen (mindestens Pflegegrad 2): in allen Tarifen enthalten (bei „Singles“ und „Ehe-/Lebenspartner ohne Kinder“ nicht versichert).
- Vorübergehend in den Familienverbund eingegliederte unverheiratete Personen (z. B. Au-Pair, Austauschschüler) und minderjährige Übernachtungsgäste: Premium-Schutz und Top-Schutz enthalten, Basis-Schutz nicht enthalten.
- Im Haushalt beschäftigte Personen für Schäden, die sie Anderen aus ihrer Tätigkeit heraus zufügen: in allen Tarifen enthalten.
- Gegenseitige Haftpflichtansprüche aus Personenschäden der mitversicherten Personen untereinander: in allen Tarifen enthalten.
Was bedeutet das konkret?
Neben Ihnen selbst können je nach Versicherungsform auch Partner, Kinder und weitere im Haushalt lebende Personen mitversichert sein. Für volljährige Kinder in Ausbildung gelten je nach Tarif unterschiedliche Grenzen. Der Schutz besteht teils auch in Wartezeiten oder bei Arbeitslosigkeit sowie für Ansprüche der mitversicherten Personen untereinander.
Häufige Fragen
Sind volljährige Kinder in Ausbildung mitversichert?
Im Premium-Schutz sind unverheiratete volljährige Kinder während der Schul- und Berufsausbildung mitversichert (auch wenn sie nicht in häuslicher Gemeinschaft leben); im Top- und Basis-Schutz nur während der Erstausbildung. Bei „Singles“ und „Ehe-/Lebenspartner ohne Kinder“ nicht versichert.
Sind Au-Pairs oder Austauschschüler mitversichert?
Vorübergehend in den Familienverbund eingegliederte unverheiratete Personen (z. B. Au-Pair, Austauschschüler) und minderjährige Übernachtungsgäste sind im Premium- und Top-Schutz mitversichert, im Basis-Schutz nicht.
Was gilt, wenn Angehörige in eine Pflegeeinrichtung umziehen?
Im Premium- und Top-Schutz bleiben Kinder, Eltern und Großeltern weiter versichert, wenn sie in eine Pflegeeinrichtung umziehen (bei „Singles“ und „Ehe-/Lebenspartner ohne Kinder“ nicht versichert); im Basis-Schutz nicht enthalten.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Privathaftpflichtversicherung 2021