In der Tier-Haftpflichtversicherung der Adcuri Versicherung gilt:
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem
Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt. Die grob fahrlässige Unkenntnissteht der Kenntnis gleich.
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag beidem Versicherer angemeldet worden, zählt bei derFristberechnung der Zeitraum zwischen Anmeldung
und Zugang der in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) mitgeteilten Entscheidung des Versicherers beim Anspruchsteller nicht mit.
Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.