In der Tier-Haftpflichtversicherung der Adcuri Versicherung gilt bei Schäden an gemieteten Sachen folgendes:
Mietsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer gemieteten Sachen und alle
sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
1) Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Mietsachschäden ausschließlich an
a) Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden.
Die Höchstersatzleistung beträgt 1 Mio. EUR je Versicherungsfall.
b) beweglichen Sachen in Hotelzimmern, Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Pensionen und Schiffskabinen. Die Höchstersatzleistung beträgt 10.000 EUR je Versicherungsfall. Der Versicherungsnehmer hat von derartigen Schäden 150 EUR selbst zu tragen.
c) fremden beweglichen Sachen, auch wenn diese zu privaten Zwecken gemietet, gepachtet, geliehen wurden oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind. Die Höchstersatzleistung beträgt 10.000 EUR je Versicherungsfall. Der Versicherungsnehmer hat von derartigen Schäden 150 EUR selbst zu tragen.
d) Immobilien und Grundstücken (z. B. Stallungen, Reithallen und Weiden ...). Die Höchstersatzleistung beträgt 10.000 EUR je Versicherungsfall. Der Versicherungsnehmer hat von derartigen Schäden 150 EUR selbst zu tragen.
e) Pferde- und Hundetransportanhängern (sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht).
Die Höchstersatzleistung beträgt 5.000 EUR je Versicherungsfall. Der Versicherungsnehmer hat
von derartigen Schäden 250 EUR selbst zu tragen.
2) Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen
a) Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung,
b) Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro und Gasgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden,
c) Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann,
d) Schäden infolge von Schimmelbildung,
e) Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versicherten Personen dienen;
f) Schäden an Schmuck- und Wertsachen, auch Verlust von Geld, Urkunden und Wertpapieren;
g) Schäden an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen