In der Tier-Haftpflichtversicherung der Adcuri Versicherung gilt für Schäden im Ausland folgendes:
1) Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen im Ausland eintretender
Ver sicherungsfälle ausschließlich, wenn diese
a) auf eine versicherte Handlung im Inland bzw. auf ein im Inland bestehendes versichertes Risiko zurückzuführen sind oder
b) bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt – außerhalb Europas maximal bis zu 5 Jahren –
eingetreten sind. Der Geltungsbereich Europa umfasst den Kontinent Europa im geografischen Sinn zuzüglich der außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres, den Kanarischen Inseln, den Azoren und Madeira.
Versichert sind hierbei auch Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer aus § 110 Sozialgesetzbuch
VII.
2) Hat der Versicherungsnehmer bei einem Versicherungsfall im Ausland durch behördliche Anordnung
eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen aufgrund seiner gesetzlichen Haftpflicht zu hinterlegen,
stellt der Versicherer dem Versicherungsnehmer den erforderlichen Betrag bis zu einer Höhe von
60.000 EUR zur Verfügung.
Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versicherer zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet. Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, so ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, den Differenzbetrag zurückzuzahlen. Das gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten wird oder die Kaution verfallen ist.
3) Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die
der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem
Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.