In der Tier-Haftpflichtversicherung der Adcuri Versicherung ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos abgesichert. Der Beitrag zeigt, welche Ausnahmen gelten und in welchen Fällen dem Versicherer ein Kündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat zusteht.
Ebenfalls versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers:
- aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos.
Dies gilt nicht:
- a) für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie
- b) für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen,
- aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften.
In diesen Fällen ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen.
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Was bedeutet das konkret?
Wenn sich das versicherte Risiko im Laufe der Zeit vergrößert oder erweitert, ist dieser Zuwachs grundsätzlich mitversichert. Ausgenommen sind bestimmte versicherungspflichtige Risiken sowie Risikoerhöhungen, die durch geänderte oder neue Rechtsvorschriften entstehen. In diesen Fällen darf der Versicherer den Vertrag unter Einhaltung der genannten Fristen kündigen.
Häufige Fragen
Sind Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos mitversichert?
Ja, in der Tier-Haftpflichtversicherung der Adcuri Versicherung ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos versichert.
Welche Risiken sind von dieser Mitversicherung ausgenommen?
Ausgenommen sind Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
Was gilt bei Risikoerhöhungen durch neue Rechtsvorschriften?
Auch die gesetzliche Haftpflicht aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften ist mitversichert.
Kann der Versicherer in diesen Fällen kündigen?
Ja, der Versicherer ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen.
Wann erlischt das Kündigungsrecht des Versicherers?
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.