Die Adcuri Tier-Haftpflichtversicherung übernimmt Mietsachschäden an fremden, gemieteten Sachen samt daraus entstehender Vermögensschäden – von Wohnräumen über bewegliche Sachen in Hotelzimmern und Ferienwohnungen bis hin zu Immobilien, Grundstücken sowie Pferde- und Hundetransportanhängern. Hier erfahren Sie, welche Höchstersatzleistungen und Selbstbehalte gelten und welche Schäden ausgeschlossen sind.
Mietsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer gemieteten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
1) Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Mietsachschäden ausschließlich an:
- a) Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden. Die Höchstersatzleistung beträgt 1 Mio. EUR je Versicherungsfall.
- b) beweglichen Sachen in Hotelzimmern, Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Pensionen und Schiffskabinen. Die Höchstersatzleistung beträgt 10.000 EUR je Versicherungsfall. Der Versicherungsnehmer hat von derartigen Schäden 150 EUR selbst zu tragen.
- c) fremden beweglichen Sachen, auch wenn diese zu privaten Zwecken gemietet, gepachtet, geliehen wurden oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind. Die Höchstersatzleistung beträgt 10.000 EUR je Versicherungsfall. Der Versicherungsnehmer hat von derartigen Schäden 150 EUR selbst zu tragen.
- d) Immobilien und Grundstücken (z. B. Stallungen, Reithallen und Weiden ...). Die Höchstersatzleistung beträgt 10.000 EUR je Versicherungsfall. Der Versicherungsnehmer hat von derartigen Schäden 150 EUR selbst zu tragen.
- e) Pferde- und Hundetransportanhängern (sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht). Die Höchstersatzleistung beträgt 5.000 EUR je Versicherungsfall. Der Versicherungsnehmer hat von derartigen Schäden 250 EUR selbst zu tragen.
2) Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen:
- a) Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung,
- b) Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden,
- c) Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann,
- d) Schäden infolge von Schimmelbildung,
- e) Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versicherten Personen dienen;
- f) Schäden an Schmuck- und Wertsachen, auch Verlust von Geld, Urkunden und Wertpapieren;
- g) Schäden an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihr Tier eine gemietete, gepachtete oder geliehene Sache beschädigt, kann die Tier-Haftpflichtversicherung dafür einstehen. Das gilt beispielsweise für gemietete Wohnräume, für bewegliche Sachen im Urlaub, für Immobilien wie Stallungen oder Weiden sowie für Transportanhänger. Je nach Art der beschädigten Sache gelten unterschiedliche Höchstsummen und in einigen Fällen ein Eigenanteil, den Sie selbst tragen. Bestimmte Schäden – etwa durch normalen Verschleiß oder an technischen Anlagen – sind vom Schutz ausgenommen.
Häufige Fragen
Was sind Mietsachschäden?
Mietsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer gemieteten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Wie hoch ist die Höchstersatzleistung bei gemieteten Wohnräumen?
Bei Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden beträgt die Höchstersatzleistung 1 Mio. EUR je Versicherungsfall.
Muss ich bei Mietsachschäden einen Selbstbehalt tragen?
Ja, in bestimmten Fällen. Bei beweglichen Sachen in Hotelzimmern, Ferienwohnungen und Ähnlichem, bei fremden beweglichen Sachen sowie bei Immobilien und Grundstücken tragen Sie 150 EUR selbst. Bei Pferde- und Hundetransportanhängern beträgt der Selbstbehalt 250 EUR.
Sind Schäden an Pferde- und Hundetransportanhängern versichert?
Ja, sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht. Die Höchstersatzleistung beträgt 5.000 EUR je Versicherungsfall, wobei Sie 250 EUR selbst zu tragen haben.
Welche Schäden sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind unter anderem Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung, an Heizungs- und Elektroanlagen, Glasschäden, Schäden durch Schimmelbildung, an beruflich oder gewerblich genutzten Sachen, an Schmuck- und Wertsachen sowie an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen.