Die Tier-Haftpflichtversicherung der Adcuri Versicherung schützt auch bei Schäden im Ausland – etwa bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten oder wenn der Schaden auf ein versichertes Risiko im Inland zurückgeht. Hier erfahren Sie, welche Länder zum Geltungsbereich Europa zählen, bis zu welcher Höhe eine Kaution gestellt wird und in welcher Währung der Versicherer leistet.
1) Versicherte Haftpflicht bei Auslandsschäden
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle ausschließlich, wenn diese:
- auf eine versicherte Handlung im Inland bzw. auf ein im Inland bestehendes versichertes Risiko zurückzuführen sind oder
- bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt – außerhalb Europas maximal bis zu 5 Jahren – eingetreten sind.
Der Geltungsbereich Europa umfasst den Kontinent Europa im geografischen Sinn zuzüglich der außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres, den Kanarischen Inseln, den Azoren und Madeira.
Versichert sind hierbei auch Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer aus § 110 Sozialgesetzbuch VII.
2) Kautionsstellung
Hat der Versicherungsnehmer bei einem Versicherungsfall im Ausland durch behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen aufgrund seiner gesetzlichen Haftpflicht zu hinterlegen, stellt der Versicherer dem Versicherungsnehmer den erforderlichen Betrag bis zu einer Höhe von 60.000 EUR zur Verfügung.
Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versicherer zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet. Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, so ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, den Differenzbetrag zurückzuzahlen. Das gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten wird oder die Kaution verfallen ist.
3) Währung der Leistungen
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz Ihrer Tier-Haftpflichtversicherung reicht unter bestimmten Voraussetzungen auch über die deutschen Grenzen hinaus. Reisen Sie mit Ihrem Tier ins Ausland oder geht ein dort entstandener Schaden auf ein versichertes Risiko im Inland zurück, kann die Versicherung greifen. Muss im Ausland eine Kaution hinterlegt werden, springt der Versicherer bis zu einer festgelegten Höhe ein. Ausgezahlt wird grundsätzlich in Euro.
Häufige Fragen
Sind Schäden meines Tieres im Ausland mitversichert?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers bei im Ausland eintretenden Versicherungsfällen, wenn diese auf eine versicherte Handlung bzw. ein versichertes Risiko im Inland zurückzuführen sind oder bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt eingetreten sind – außerhalb Europas maximal bis zu 5 Jahren.
Welche Länder gehören zum Geltungsbereich Europa?
Der Geltungsbereich Europa umfasst den Kontinent Europa im geografischen Sinn zuzüglich der außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres, der Kanarischen Inseln, der Azoren und Madeira.
Bis zu welcher Höhe wird eine Kaution im Ausland gestellt?
Muss der Versicherungsnehmer bei einem Versicherungsfall im Ausland durch behördliche Anordnung eine Kaution hinterlegen, stellt der Versicherer den erforderlichen Betrag bis zu einer Höhe von 60.000 EUR zur Verfügung.
Muss ich eine gestellte Kaution zurückzahlen?
Die Kaution wird auf eine vom Versicherer zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet. Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, muss der Versicherungsnehmer den Differenzbetrag zurückzahlen. Das gilt auch, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten wird oder verfallen ist.
In welcher Währung leistet der Versicherer?
Die Leistungen erfolgen in Euro. Liegt der Zahlungsort außerhalb der Staaten der Europäischen Währungsunion, gelten die Verpflichtungen des Versicherers als erfüllt, sobald der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.