In der Glasversicherung der Adcuri Versicherung gilt folgendes:
Es gelten besondere Umstände die die Gefahr erhöhen.
Anzeigepflichtige Gefahrerhöhung
Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung kann insbesondere in den folgenden Fällen vorliegen
1. Es ändert sich ein Umstand, nach dem der Versicherer vor Vertragsschluss gefragt hat.
2. Die Wohnung ist länger als __ Tage unbewohnt.
3. Das Gebäude steht dauernd oder vorübergehend leer.
4. Im Versicherungsort wird ein gewerblicher Betrieb aufgenommen.
5. Im Versicherungsort wird ein Betrieb dauernd oder vorübergehend stillgelegt.
6. Art und Umfang eines Betriebs - gleich welcher Art - wird verändert, soweit Versicherungsschutz für Glas in der gewerblichen Inhaltsversicherung vereinbart ist.