In der Glasversicherung der Adcuri Versicherung sind folgende Gegenstände nicht versichert:
1. optische Gläser, Hohlgläser, Geschirr, Beleuchtungskörper und Handspiegel;
2. Photovoltaikanlagen;
3.. Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte sind (z. B. Bildschirme von Fernsehgeräten und Monitoren, Displays von Tablets und Smartphones);
4. Sachen, die bereits bei Antragstellung beschädigt sind.