In der Glasversicherung der Adcuri Versicherung ersetzt der Versicherer folgende Kosten, die infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind:
1. Für das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverschalungen, Notverglasungen);
2. um versicherte Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz abzutransportieren und sie zu vernichten (Entsorgungskosten).
Zusätzlich versicherbar
Liegt eine entsprechende zusätzliche Vereinbarung vor, ersetzt der Versicherer folgende Kosten, die infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind:
1. Für zusätzliche Leistungen, um die sich das Liefern und Montieren von versicherten Sachen durch deren Lage verteuert (z. B. Kran- oder Gerüstkosten);
2. um Anstriche, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacke und Folien auf den versicherten Sachen zu erneuern;
3. um Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern (z. B. Schutzgitter, Schutzstangen, Markisen usw.) zu beseitigen und wiederanzubringen;
4. um Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen zu beseitigen