Welche Pflichten gelten bei der Adcuri Unfallversicherung nach einem Unfall? Die Tarife Premium-Schutz, Top-Schutz und Basis-Schutz sehen versicherten-freundliche Regeln vor, etwa keine Operationspflicht, kulante Anzeigefristen und keine Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit bis zu bestimmten Grenzen.
- Keine Operationspflicht für die versicherte Person: in allen Tarifen enthalten.
- Es gilt nicht als Obliegenheitsverletzung, wenn bei zunächst geringfügig erscheinenden Unfallfolgen ein Arzt zu spät hinzugezogen wird: in allen Tarifen enthalten.
- Die Anzeigefrist für einen Unfalltod: Premium-Schutz unbefristet, Top-Schutz unbefristet, Basis-Schutz 1 Woche, bei Verschollenheit 6 Monate nach amtl. Todesfallerklärung.
- Folgenlos bleibt eine versehentlich unterbliebene Anzeige bzw. Erfüllung einer vertraglichen Obliegenheit, wenn diese nach Erkennen des Versehens unverzüglich nachgeholt wird: in allen Tarifen enthalten.
- Keine Leistungseinschränkung bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit bis zu einem Entschädigungsbetrag: 50.000 EUR.
- Vorübergehende berufliche Sondergefahren mitversichert: in allen Tarifen enthalten.
- Versehentliche Nichtanzeige einer Änderung der beruflichen Tätigkeit/Beschäftigung bleibt folgenlos: in allen Tarifen enthalten.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt regelt die Pflichten der versicherten Person nach einem Unfall besonders nachsichtig. Es besteht keine Pflicht zu einer Operation, und ein versehentlich versäumtes Handeln bleibt folgenlos, wenn es unverzüglich nachgeholt wird. Zudem gibt es tarifabhängige Regeln zu Anzeigefristen bei Unfalltod und zum Verzicht auf Leistungskürzungen bei grober Fahrlässigkeit.
Häufige Fragen
Muss man sich nach einem Unfall operieren lassen?
Nein, es besteht keine Operationspflicht für die versicherte Person; das gilt in allen Tarifen.
Welche Anzeigefrist gilt für einen Unfalltod?
Im Premium- und Top-Schutz ist die Anzeigefrist unbefristet; im Basis-Schutz gilt 1 Woche, bei Verschollenheit 6 Monate nach amtlicher Todesfallerklärung.
Wird bei grober Fahrlässigkeit die Leistung gekürzt?
Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit erfolgt bis zu einem Entschädigungsbetrag von 50.000 EUR keine Leistungseinschränkung.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Unfallversicherung 2026