Welche zusätzlichen Leistungen bietet die Adcuri Unfallversicherung? Die Tarife Premium-Schutz, Top-Schutz und Basis-Schutz umfassen zahlreiche Serviceleistungen wie Reha-Management, Sofortleistungen bei Schwerverletzungen, Komageld, kosmetische Operationen sowie Hilfen bei Bewusstseinsstörungen und Infektionen – mit tarifabhängigen Grenzen.
- Reha-Management-Serviceleistungen: Premium-Schutz bis 10.000 EUR, Top-Schutz bis 10.000 EUR, im Basis-Schutz keine Angabe.
- Rooming-In-Leistung für minderjährige Kinder – unabhängig von einem vereinbarten Unfall-Krankenhaustagegeld werden die in Rechnung gestellten Kosten übernommen: Premium-Schutz unbegrenzt, Top-Schutz bis zu 14 Tage, im Basis-Schutz keine Angabe.
- Kur- / stationäre Reha-Maßnahme – Erstattung der von der versicherten Person selbst getragenen Kosten: Premium-Schutz unbegrenzt, Top-Schutz unbegrenzt, Basis-Schutz unbegrenzt.
- Sofortleistung bei bestimmten Schwerverletzungen (z. B. Schädel-Hirn-Trauma 2. oder 3. Grades), ohne Anrechnung auf einen Invaliditätsanspruch: Premium-Schutz 25.000 EUR, Top-Schutz 6.000 EUR, im Basis-Schutz keine Angabe.
- Zusätzliche Leistung bei Schwerverletzungen nach Erwerb/Bau von selbstgenutztem Wohneigentum in den letzten 5 Jahren vor dem Unfall – gestaffelt bis 25.000 EUR: in allen Tarifen enthalten.
- Kosten für psychologische Unterstützung der versicherten Person, wenn Anspruch auf Sofortleistungen bei Schwerverletzungen besteht: bis 1.000 EUR.
- Komageld 36 EUR ab dem ersten Tag für längstens 3 Jahre: in allen Tarifen enthalten.
- Kosten für kosmetische Operationen einschl. Zahnersatzkosten für alle Zähne (auch für den Ersatz künstlicher Zähne): Premium-Schutz unbegrenzt, Top-Schutz unbegrenzt, Basis-Schutz 10.000 EUR.
- Behinderungsbedingte Mehraufwendungen ab 50 %iger Invalidität (z. B. Umbau von Kfz und Wohnung oder Umzug), Kostenbeteiligung bis 3 Jahre nach dem Unfall für ärztlich verordnete medizinische Hilfsmittel (z. B. Arm-/Beinprothese, Geh-/Stützapparate, Roll-/Krankenfahrstuhl): Premium-Schutz 50.000 EUR, Top-Schutz 10.000 EUR.
- Behinderungsbedingte Mehraufwendungen – künstliche Organe und Organtransplantationen: 5.000 EUR.
- Kostenbeteiligung bis 3 Jahre nach dem Unfall für ärztlich verordnete medizinische Hilfsmittel sowie künstliche Organe und Organtransplantationen: bis 5.000 EUR.
- Umschulungsmaßnahmen – Kostenerstattung bei Durchführung einer staatlich anerkannten Umschulung wegen unfallbedingter Berufsunfähigkeit: Premium-Schutz bis 20.000 EUR, Top-Schutz bis 6.000 EUR.
- Haushaltshilfegeld, längstens für 30 Tage: Premium-Schutz 50 EUR je Tag, Top-Schutz 50 EUR je Tag, im Basis-Schutz keine Angabe.
- Psychologische Soforthilfe nach Überfall/Geiselnahme (Kostenübernahme für die ersten 10 Sitzungen): in allen Tarifen enthalten.
- Soforthilfe für Opfer einer Gewaltstraftat (bei mindestens 3-tägigem stationären Krankenhausaufenthalt): 2.500 EUR.
- Nachhilfeunterricht für mitversicherte Kinder, wenn sich das Kind wegen eines Unfalls in Heilbehandlung befindet und nicht am Schulunterricht teilnehmen kann: Premium-Schutz volle Kostenübernahme bis 6 Monate nach dem Unfall, Top-Schutz je Tag 30 EUR vom 15. bis 35. Tag nach dem Unfall.
- Für minderjährige Kinder bei Unfalltod beider Eltern: Sterben beide Eltern bei einem Unfallereignis und hinterlassen sie minderjährige Kinder, verdoppeln sich die vereinbarten Todesfallleistungen der Eltern; im Top-Schutz ist diese Mehrleistung begrenzt auf 60.000 EUR.
- Zusätzlich einmalig gezahltes „Waisengeld" (auch wenn keine Unfall-Todesfallleistung vereinbart wurde): Premium-Schutz 25.000 EUR, Top-Schutz 5.000 EUR.
- Mitversichert sind Unfälle durch Bewusstseinsstörung (ausgenommen durch Drogen bedingte), insbesondere durch alkoholbedingte Bewusstseinsstörungen – beim Lenken von Kfz bis zu einem Blutalkoholgehalt von: Premium-Schutz 1,3 ‰, Top-Schutz 1,3 ‰, Basis-Schutz 1,3 ‰.
- Bewusstseinsstörung durch ärztlich verordnete Medikamente (bei Einnahme nach Anweisung des Arztes), Herzinfarkt, Schlaganfall, unfreiwillig verabreichte K.o.-Mittel, Unterzuckerung oder Überzuckerung, Übermüdung (Schlaftrunkenheit), Einschlafen durch Übermüdung und Schlafwandeln, Ohnmachtsanfall, Schwindel, Bewusstlosigkeit, Herz-Kreislaufstörung, Bewusstseinsstörung durch Witterungsbedingungen am Unfallort, epileptischen Anfall oder einen anderen Krampfanfall: in allen Tarifen enthalten.
- Infektionsschutz für ausdrücklich genannte Infektionen (z. B. Borreliose, Bruccellose, Enzephalitis, Fleckfieber, Gelbfieber, Malaria, Meningitis, Pest) nach einer Wartezeit von 3 Monaten: in allen Tarifen enthalten.
- Impfschäden nach einer Schutzimpfung – Wartezeit: Premium-Schutz 3 Monate, Top-Schutz 3 Monate, Basis-Schutz 6 Monate.
- Infektionen durch geringfügige Haut-/Schleimhautverletzungen, wenn das ursächliche Ereignis innerhalb 4 Wochen angezeigt wurde (Wartezeit 3 Monate): in allen Tarifen enthalten.
- Infektionen durch Parasitenbefall und das Eindringen von Tiergelegen (Wartezeit 3 Monate): in allen Tarifen enthalten.
- Infektionen durch sonstige (nicht geringfügige) Unfallverletzungen (einschließlich Wundinfektion und Blutvergiftungen): in allen Tarifen enthalten.
- Nicht infektionsbedingte Folgen von Insektenstichen und anderen Haut- oder Schleimhautverletzungen einschließlich allergischer Reaktionen: in allen Tarifen enthalten.
- Beistandsleistungen des Barmenia-Assistance-Centers (z. B. 24-Stunden-Informationsdienst und viele Hilfen bei Notfällen im In- und Ausland): in allen Tarifen enthalten.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt bündelt viele zusätzliche Hilfen rund um einen Unfall, etwa Reha-Management, Sofortzahlungen bei schweren Verletzungen, Komageld, Kosten für kosmetische Operationen, behinderungsbedingte Mehraufwendungen oder Haushaltshilfegeld. Auch Unfälle durch Bewusstseinsstörungen und bestimmte Infektionen sind abgedeckt. Die konkreten Höchstbeträge und der Umfang richten sich nach dem gewählten Tarif.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Sofortleistung bei schweren Verletzungen?
Die Sofortleistung bei bestimmten Schwerverletzungen beträgt im Premium-Schutz 25.000 EUR und im Top-Schutz 6.000 EUR; sie wird nicht auf einen Invaliditätsanspruch angerechnet. Im Basis-Schutz ist keine Angabe hinterlegt.
Gibt es Komageld?
Ja, das Komageld beträgt 36 EUR ab dem ersten Tag für längstens 3 Jahre und ist in allen Tarifen enthalten.
Bis zu welchem Blutalkoholgehalt sind Bewusstseinsstörungen beim Lenken eines Kfz mitversichert?
Alkoholbedingte Bewusstseinsstörungen sind beim Lenken von Kfz bis zu einem Blutalkoholgehalt von 1,3 ‰ mitversichert – in allen Tarifen.
Welche Wartezeit gilt für Impfschäden?
Für Impfschäden nach einer Schutzimpfung gilt eine Wartezeit von 3 Monaten im Premium- und Top-Schutz sowie 6 Monaten im Basis-Schutz.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Unfallversicherung 2026