Bei der Adcuri-Diensthaftpflichtversicherung richtet sich die Versicherungssumme für das Diensthaftpflichtrisiko nach der für die Privathaftpflichtversicherung vereinbarten Summe für Personen- und Sachschäden. Je nach Vereinbarung stehen unterschiedliche Deckungshöhen zur Verfügung.
- Für das Diensthaftpflichtrisiko gilt die für die Privathaftpflichtversicherung vereinbarte Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden: 50 Mio. EUR (max. 15 Mio. EUR je geschädigte Person) oder 10 Mio. EUR.
Was bedeutet das konkret?
Für Schäden im Dienst gilt dieselbe Versicherungssumme, die auch für die private Haftpflicht vereinbart wurde. Diese deckt Personen- und Sachschäden ab. Die Höhe kann je nach Vereinbarung variieren.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Versicherungssumme in der Diensthaftpflicht?
Es gilt die für die Privathaftpflicht vereinbarte Summe für Personen- und Sachschäden: 50 Mio. EUR (max. 15 Mio. EUR je geschädigte Person) oder 10 Mio. EUR.
Woran orientiert sich die Deckungssumme für Dienstschäden?
Sie richtet sich nach der für die Privathaftpflichtversicherung vereinbarten Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden.
Gibt es eine Grenze je geschädigter Person?
Ja, bei der 50-Mio.-EUR-Variante gilt eine Höchstgrenze von 15 Mio. EUR je geschädigter Person.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Diensthaftpflichtversicherung 2021