Die Adcuri-Diensthaftpflichtversicherung deckt zahlreiche dienstliche Risiken ab, darunter Vermögensschäden, Mankohaftung, Nachhaftung, das Abhandenkommen staatlichen Eigentums sowie besondere Tätigkeiten von Lehrern und Pfarrern. Die einzelnen Leistungen sind mit festen Höchstgrenzen versehen.
- Vermögensschäden: generell bis zu 5.000 EUR mitversichert (Erhöhung gegen Extra-Beitrag möglich bis zu 500.000 EUR).
- Schäden aus gutachterlicher Tätigkeit und als Folge versäumter Fristen und Termine: versichert.
- Vermögensschäden durch Verletzung von Datenschutzgesetzen durch Verwendung personenbezogener Daten inkl. immaterieller Schäden wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts: versichert.
- Ansprüche aus Benachteiligungen – insbesondere aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz: versichert.
- 5 Jahre Rückwärtsversicherung: Versichert sind auch Haftpflichtansprüche aus Verstößen, die innerhalb von fünf Jahren vor Mitversicherung des Diensthaftpflichtrisikos begangen wurden.
- Mankohaftung (wegen Fehlbeständen an Geld, Waren, Sachen, o. Ä.): bis 5.000 EUR.
- Nachhaftung nach Ende des Dienstverhältnisses: 5 Jahre; für Gesundheitsfachberufe (z. B. Altenpfleger, Gesundheits-/Krankenpfleger) gilt eine Nachhaftung von 10 Jahren.
- Abhandenkommen von staatlichem Eigentum (z. B. Dienstkleidung, -ausrüstung): bis 100.000 EUR.
- Abhandenkommen von beschlagnahmten/sichergestellten Gegenständen: bis 5.000 EUR.
- Abhandenkommen von dienstlichen/beruflichen Schlüsseln/Codekarten: in allen Tarifen enthalten.
- Schäden am staatlichen Eigentum: in allen Tarifen enthalten.
- Tätigkeitsschäden an Sachen des Dienstherrn: in allen Tarifen enthalten.
- Tätigkeitsschäden an Sachen sonstiger Personen: bis 5.000 EUR.
- Dienstlicher Besitz und Gebrauch von Waffen, Munition und Geschossen: in allen Tarifen enthalten.
- Gebrauch von Dienstfahrzeugen (Kraft-, Wasser-, Schienen- und Luftfahrzeuge): Schadenersatzansprüche des Dienstherrn wegen Schäden am Dienstfahrzeug bis 100.000 EUR; Regressansprüche, die der Dienstherr wegen Personen- und Sachschäden geltend macht, nachdem er einem Geschädigten den Schaden ersetzt hat, bis 1 Mio. EUR. Wir leisten dann, wenn der Dienstherr wegen dieser Ansprüche keine andere Ersatzmöglichkeit hat.
- Dienstliches Halten, Hüten und Führen von Tieren: in allen Tarifen enthalten.
- Bei Lehrern mitversichert: Erteilung von Experimentalunterricht (auch mit radioaktiven Stoffen); Leitung und/oder Beaufsichtigung von Reisen für Kinder, Schüler oder Studenten (inkl. der Aufenthalte in Herbergen und Heimen), auch bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu einem Jahr; Erteilung von Nachhilfestunden; Tätigkeit als Kantor und/oder Organist; schulische Verwaltungstätigkeit.
- Bei Pfarrern neben der Pfarrertätigkeit auch die Tätigkeit als Religionslehrer und als Vorstand der kirchlichen Armenpflege: in allen Tarifen enthalten.
- Schäden an gemieteten Sachen: Versichert sind Schäden an anlässlich von Dienstreisen angemieteten Grundstücken, Gebäuden, Räumen inkl. deren Einrichtung.
- Schäden, die im Ausland eintreten: wegen dienstlicher Tätigkeiten im Inland, aus Anlass von Dienstreisen zur Teilnahme an Ausstellungen, Messen, Kongressen, aus dienstlichen Tätigkeiten während eines Aufenthaltes im Ausland.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung deckt eine breite Palette dienstlicher Haftungsrisiken ab, etwa Vermögensschäden, Verluste von Dienstkleidung oder Schlüsseln und Schäden am Eigentum des Dienstherrn. Für viele Leistungen gelten feste Obergrenzen. Auch spezielle Berufsgruppen wie Lehrer, Pfarrer und Gesundheitsfachberufe sind mit besonderen Regelungen berücksichtigt.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe sind Vermögensschäden abgesichert?
Vermögensschäden sind generell bis 5.000 EUR mitversichert; gegen Extra-Beitrag ist eine Erhöhung bis zu 500.000 EUR möglich.
Wie lange läuft die Nachhaftung nach Ende des Dienstverhältnisses?
Die Nachhaftung beträgt 5 Jahre; für Gesundheitsfachberufe wie Altenpfleger oder Gesundheits-/Krankenpfleger gelten 10 Jahre.
Ist der Verlust von Dienstkleidung versichert?
Ja, das Abhandenkommen von staatlichem Eigentum wie Dienstkleidung oder -ausrüstung ist bis 100.000 EUR versichert.
Sind Schäden am Dienstfahrzeug abgedeckt?
Ja, Schadenersatzansprüche des Dienstherrn wegen Schäden am Dienstfahrzeug sind bis 100.000 EUR versichert, Regressansprüche bis 1 Mio. EUR, sofern der Dienstherr keine andere Ersatzmöglichkeit hat.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Diensthaftpflichtversicherung 2021