Bei der Adcuri Hausratversicherung liegt eine Unterversicherung vor, wenn die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger ist als der Versicherungswert. Erfahren Sie, nach welcher Formel die Entschädigung dann gekürzt wird und wie versicherte Kosten berücksichtigt werden.
Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert, besteht eine Unterversicherung. In diesem Fall kann die Entschädigung in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt werden.
Berechnungsformel:
- Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert.
Die Erstattung von versicherten Kosten wird nach der gleichen Berechnungsformel in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt. Das schließt auch folgende Kosten ein:
- Schadenabwendungskosten
- Schadenminderungskosten
- Schadenermittlungskosten
Kosten:
Versicherte Kosten werden ersetzt, wenn sie nachweislich tatsächlich angefallen sind. Dabei werden die jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen berücksichtigt.
Was bedeutet das konkret?
Eine Unterversicherung entsteht, wenn Ihr Hausrat mehr wert ist, als in der Police als Versicherungssumme angegeben wurde. Im Schadenfall wird die Auszahlung dann anteilig in dem Verhältnis gekürzt, in dem die vereinbarte Summe zum tatsächlichen Wert steht. Diese anteilige Kürzung gilt auch für versicherte Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schaden entstehen.
Häufige Fragen
Wann liegt eine Unterversicherung vor?
Eine Unterversicherung besteht, wenn die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger ist als der Versicherungswert.
Wie wird die Entschädigung bei Unterversicherung berechnet?
Die Entschädigung ergibt sich aus dem Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme, dividiert durch den Versicherungswert.
Werden auch versicherte Kosten gekürzt?
Ja. Die Erstattung versicherter Kosten wird nach der gleichen Berechnungsformel im Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt. Das schließt Schadenabwendungs-, Schadenminderungs- und Schadenermittlungskosten ein.
Unter welchen Voraussetzungen werden versicherte Kosten ersetzt?
Versicherte Kosten werden ersetzt, wenn sie nachweislich tatsächlich angefallen sind. Dabei werden die jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen berücksichtigt.