In der Adcuri Hausratversicherung sind bestimmte Schäden grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgenommen – dazu zählen Schäden durch Krieg und kriegsähnliche Ereignisse, durch Innere Unruhen sowie durch Kernenergie und nukleare Strahlung. Welche Ausschlüsse jeweils gelten und was das für Sie bedeutet, erfahren Sie hier.
In der Adcuri Hausratversicherung gelten diese grundsätzlichen Ausschlüsse:
- Ausschluss Krieg: Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
- Ausschluss Innere Unruhen: Nicht versichert sind Schäden durch Innere Unruhen. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
- Ausschluss Kernenergie: Nicht versichert sind Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Was bedeutet das konkret?
Es gibt einige Ereignisse, für die die Hausratversicherung grundsätzlich keinen Schutz bietet. Kommt es durch Krieg oder ähnliche Ereignisse, durch Innere Unruhen oder durch Kernenergie zu einem Schaden, greift die Versicherung nicht. Dabei spielt es keine Rolle, ob noch weitere Ursachen mitgewirkt haben.
Häufige Fragen
Sind Kriegsschäden über die Hausratversicherung abgedeckt?
Nein. Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand sind nicht versichert.
Was gilt bei Schäden durch Innere Unruhen?
Schäden durch Innere Unruhen sind nicht versichert. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Sind Schäden durch Kernenergie versichert?
Nein. Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen sind nicht versichert.
Spielt es eine Rolle, ob weitere Ursachen mitgewirkt haben?
Nein. Die Ausschlüsse für Krieg, Innere Unruhen und Kernenergie gelten jeweils ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.