Die Adcuri Hausratversicherung leistet für Schäden durch den Anprall von Straßen-, Schienen- oder Wasserfahrzeugen an versicherten Sachen – auch bei Anprall ihrer Teile oder Ladung. Nicht versichert sind Schäden durch Fahrzeuge, deren Halter oder Lenker der Versicherungsnehmer selbst ist.
In der Adcuri Hausratversicherung ist der Anprall von Straßen-, Schienen- oder Wasserfahrzeugen an versicherten Sachen versichert. Das gilt auch für den Anprall ihrer Teile oder ihrer Ladung.
Nicht versichert sind:
- Schäden, die durch Straßen- oder Wasserfahrzeuge entstehen, deren Halter oder Lenker der Versicherungsnehmer ist.
Was bedeutet das konkret?
Prallt ein Fahrzeug – etwa ein Auto, eine Straßenbahn oder ein Boot – gegen versicherte Sachen, springt der Schutz ein. Dabei zählen auch Teile des Fahrzeugs oder dessen Ladung. Verursacht der Versicherungsnehmer den Schaden jedoch selbst mit einem eigenen Straßen- oder Wasserfahrzeug, besteht dafür kein Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Welche Fahrzeuge sind beim Anprall versichert?
Versichert ist der Anprall von Straßen-, Schienen- oder Wasserfahrzeugen an versicherten Sachen.
Sind auch Teile oder die Ladung eines Fahrzeugs mitversichert?
Ja, der Versicherungsschutz gilt auch für den Anprall der Teile eines Fahrzeugs oder seiner Ladung.
Was ist nicht versichert?
Nicht versichert sind Schäden, die durch Straßen- oder Wasserfahrzeuge entstehen, deren Halter oder Lenker der Versicherungsnehmer ist.
Gilt der Ausschluss auch für Schienenfahrzeuge?
Der Ausschluss bezieht sich auf Schäden durch Straßen- oder Wasserfahrzeuge, deren Halter oder Lenker der Versicherungsnehmer ist.