Die Adcuri Hausratversicherung leistet bei Schäden durch Explosion, Verpuffung und Implosion – hier erfahren Sie, worin sich diese Kraftäußerungen unterscheiden, wann eine Behälterexplosion vorliegt und welche Schäden vom Schutz ausgenommen sind.
Explosion und Verpuffung sind plötzlich verlaufende Kraftäußerungen, die auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhen.
Der Unterschied zwischen Explosion und Verpuffung liegt in der Intensität der Kraftäußerung.
Explosion eines Behälters (Beispiele: Kessel, Rohrleitung):
- Sie liegt nur unter besonderen Voraussetzungen vor.
- Die Wandung muss in einem solchen Umfang zerrissen werden, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet.
Wird im Innern eines Behälters eine Explosion durch chemische Reaktion hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich.
Implosion:
Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdrucks.
Nicht versichert sind:
- Schäden an Verbrennungsmotoren durch die im Verbrennungsraum der Maschine auftretenden Explosionen.
- Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern entstehen, und zwar durch den in ihnen auftretenden Gasdruck.
Versicherungsschutz besteht aber, wenn diese Schäden Folge eines versicherten Schadenereignisses sind.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz umfasst plötzliche Kraftäußerungen wie Explosion und Verpuffung sowie das Zusammenfallen eines Hohlkörpers (Implosion). Für Behälter gelten dabei bestimmte Voraussetzungen, etwa das Zerreißen der Wandung. Bestimmte betriebsbedingte Vorgänge – etwa Explosionen im Motor oder Gasdruck in Schaltern – sind vom Schutz ausgenommen, sofern sie nicht Folge eines versicherten Schadenereignisses sind.
Häufige Fragen
Worin unterscheiden sich Explosion und Verpuffung?
Beide sind plötzlich verlaufende Kraftäußerungen, die auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhen. Der Unterschied liegt in der Intensität der Kraftäußerung.
Wann liegt die Explosion eines Behälters vor?
Die Explosion eines Behälters (Beispiele: Kessel, Rohrleitung) liegt nur unter besonderen Voraussetzungen vor. Die Wandung muss in einem solchen Umfang zerrissen werden, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet. Bei einer Explosion durch chemische Reaktion im Innern ist ein Zerreißen der Wandung jedoch nicht erforderlich.
Was versteht man unter Implosion?
Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdrucks.
Welche Schäden sind nicht versichert?
Nicht versichert sind Schäden an Verbrennungsmotoren durch die im Verbrennungsraum der Maschine auftretenden Explosionen sowie Schäden an Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den in ihnen auftretenden Gasdruck.
Gibt es Ausnahmen von den ausgeschlossenen Schäden?
Ja, Versicherungsschutz besteht, wenn diese Schäden Folge eines versicherten Schadenereignisses sind.