Bei der Adcuri Hausratversicherung liegt ein Blitzschlag vor, wenn ein Blitz unmittelbar auf Sachen übergeht. Auch Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Geräten können dazuzählen – vorausgesetzt, der Blitzeinschlag ist auf dem Grundstück durch Spuren nachweisbar.
Auch Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten können Blitzschlagschäden sein. Das ist der Fall, wenn über diese Schäden hinaus auf dem Grundstück des Versicherungsorts der Einschlag eines Blitzes zumindest durch Spuren nachweisbar ist.
Was bedeutet das konkret?
Ein Blitzschlag ist zunächst der direkte Übergang eines Blitzes auf Gegenstände. Darüber hinaus können auch Schäden durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss an elektrischen Einrichtungen und Geräten als Blitzschlagschäden gelten. Wichtig ist dabei, dass sich der Blitzeinschlag auf dem Grundstück am Versicherungsort zumindest durch Spuren belegen lässt.
Häufige Fragen
Was gilt als Blitzschlag in der Adcuri Hausratversicherung?
Als Blitzschlag gilt der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
Sind Überspannungsschäden an elektrischen Geräten mitversichert?
Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten können Blitzschlagschäden sein.
Welche Voraussetzung gilt für Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden?
Der Einschlag eines Blitzes muss auf dem Grundstück des Versicherungsorts zumindest durch Spuren nachweisbar sein.
Wo muss der Blitzeinschlag nachweisbar sein?
Der Blitzeinschlag muss auf dem Grundstück des Versicherungsorts nachweisbar sein.