In der Adcuri Hausratversicherung darf der Versicherer die Beiträge bestehender Verträge einmal jährlich überprüfen und an die Schaden- und Kostenentwicklung anpassen. Ab 5 Prozent Erhöhungsbedarf sind Anpassungen bis höchstens 20 Prozent möglich, bei einer Senkung um mindestens 5 Prozent besteht eine Pflicht zur Senkung – inklusive Mitteilungsfrist und Kündigungsrecht.
In der Adcuri Hausratversicherung ist der Versicherer berechtigt, einmal jährlich die Tarifbeiträge für bestehende Verträge zu überprüfen. Die Überprüfung erfolgt unter Beachtung der anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik.
Ziel ist es, die Beiträge an die erwartete Schaden- und Kostenentwicklung sowie an Änderungen der Feuerschutzsteuer anzupassen und einen sich ergebenden Anpassungsbedarf an die betroffenen Versicherungsverträge weiterzugeben.
Die Beiträge können für Teile des Gesamtbestands, die nach objektiv risikobezogenen Kriterien abgrenzbar sind, mittels anerkannter mathematisch-statistischer Verfahren getrennt ermittelt werden.
Beitragserhöhung:
- Ergibt sich aus der Überprüfung ein Erhöhungsbedarf von mindestens 5 Prozent, ist der Versicherer berechtigt, die Beiträge bestehender Verträge um diesen Änderungssatz anzupassen.
- Die Anpassung erfolgt höchstens um 20 Prozent.
Beitragssenkung:
- Ergibt die Überprüfung eine Beitragssenkung um mindestens 5 Prozent, ist der Versicherer zu einer entsprechenden Anpassung verpflichtet.
Zeitpunkt und Mitteilung:
- Beitragsanpassungen werden zur Hauptfälligkeit des Vertrags mit Wirkung ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres vorgenommen.
- Beitragssenkungen können auch ohne gesonderte Information durchgeführt werden.
- Beitragserhöhungen werden dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Erhöhung des Beitrags mitgeteilt.
Kündigungsrecht bei Beitragserhöhung:
Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer schaut einmal im Jahr, ob die Beiträge noch zur erwarteten Entwicklung von Schäden und Kosten passen. Fallen die Beiträge deutlich zu niedrig aus, dürfen sie in bestimmtem Rahmen erhöht werden; zeigt die Prüfung, dass sie zu hoch sind, müssen sie gesenkt werden. Über eine Erhöhung werden Sie vorab informiert und können dann reagieren. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe – maßgeblich sind allein die oben genannten Angaben.
Häufige Fragen
Wie oft dürfen die Beiträge angepasst werden?
Der Versicherer ist berechtigt, die Tarifbeiträge für bestehende Verträge einmal jährlich zu überprüfen und anzupassen.
Wie hoch darf eine Beitragserhöhung ausfallen?
Ab einem Erhöhungsbedarf von mindestens 5 Prozent darf der Versicherer die Beiträge um diesen Änderungssatz anpassen, höchstens jedoch um 20 Prozent.
Werden auch Beitragssenkungen weitergegeben?
Ja. Ergibt die Überprüfung eine Beitragssenkung um mindestens 5 Prozent, ist der Versicherer zu einer entsprechenden Anpassung verpflichtet. Senkungen können auch ohne gesonderte Information durchgeführt werden.
Ab wann gilt eine Beitragsanpassung?
Beitragsanpassungen werden zur Hauptfälligkeit des Vertrags mit Wirkung ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres vorgenommen.
Kann ich bei einer Beitragserhöhung kündigen?
Ja. Eine Erhöhung wird spätestens einen Monat vor Wirksamwerden mitgeteilt. Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung.