In der Adcuri Hausratversicherung kann der Versicherer die Zahlung einer Entschädigung unter bestimmten Voraussetzungen aufschieben – etwa bei Zweifeln an der Empfangsberechtigung oder bei einem laufenden behördlichen oder strafgerichtlichen Verfahren aus Anlass des Versicherungsfalls. Hier erfahren Sie, wann eine solche Aufschiebung möglich ist.
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange:
- Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen;
- ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls noch läuft.
Was bedeutet das konkret?
Unter bestimmten Umständen darf der Versicherer mit der Auszahlung der Entschädigung warten. Das ist dann der Fall, wenn noch nicht sicher ist, ob der Versicherungsnehmer tatsächlich das Geld empfangen darf, oder wenn wegen des Schadenereignisses noch ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten läuft. Dies dient als unverbindliche Lesehilfe und ersetzt nicht die verbindlichen Vertragsbedingungen.
Häufige Fragen
Wann kann die Zahlung in der Adcuri Hausratversicherung aufgeschoben werden?
Die Zahlung kann aufgeschoben werden, solange Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen oder ein behördliches beziehungsweise strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass des Versicherungsfalls noch läuft.
Was bedeutet „Zweifel an der Empfangsberechtigung“?
Damit ist gemeint, dass Zweifel bestehen, ob der Versicherungsnehmer berechtigt ist, die Zahlung zu empfangen. Solange diese Zweifel bestehen, kann der Versicherer die Zahlung aufschieben.
Spielt ein laufendes Verfahren eine Rolle?
Ja. Läuft aus Anlass des Versicherungsfalls noch ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten, kann der Versicherer die Zahlung so lange aufschieben.
Gilt die Aufschiebung auch bei Verfahren gegen den Repräsentanten?
Ja. Die Zahlung kann auch dann aufgeschoben werden, wenn ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Repräsentanten des Versicherungsnehmers aus Anlass des Versicherungsfalls noch läuft.