In der Adcuri Hausratversicherung gelten Wertschutzschränke als anerkannte oder zertifizierte Sicherheitsbehältnisse – mit klaren Anforderungen an Gewicht und Verankerung sowie festen Entschädigungsgrenzen für Bargeld, Urkunden und Schmuck außerhalb eines verschlossenen Tresors.
In der Adcuri Hausratversicherung sind Wertschutzschränke Sicherheitsbehältnisse, die durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder European Certification Body GmbH (ECB-S) nach der Richtlinie VdS 2450 anerkannt bzw. nach der Norm EN 1143-1 zertifiziert wurden.
Zusätzlich gilt:
- Freistehende Wertschutzschränke müssen ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen.
- Bei geringerem Gewicht müssen sie nach den Herstellervorschriften fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sein.
Entschädigungsgrenzen für Wertsachen außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks
Wertsachen werden je Versicherungsfall bis zum vereinbarten Prozentsatz der Versicherungssumme entschädigt.
Für Wertsachen außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks gelten folgende Entschädigungsgrenzen je Versicherungsfall, höchstens jedoch der jeweils vereinbarte Betrag:
- 3.000 Euro insgesamt für Bargeld und auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt;
- 15.000 Euro insgesamt für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere;
- 25.000 Euro insgesamt für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin
Was bedeutet das konkret?
Als Wertschutzschrank gilt nur ein geprüftes und anerkanntes bzw. zertifiziertes Sicherheitsbehältnis. Damit es als solches zählt, muss ein freistehendes Modell schwer genug sein oder fest verankert bzw. eingelassen werden. Werden Wertsachen nicht in einem verschlossenen Wertschutzschrank aufbewahrt, ist die Entschädigung je nach Art der Wertsache auf bestimmte Höchstbeträge begrenzt – bis maximal zum jeweils vereinbarten Betrag.
Häufige Fragen
Was gilt in der Adcuri Hausratversicherung als Wertschutzschrank?
Ein Sicherheitsbehältnis, das durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder die European Certification Body GmbH (ECB-S) nach der Richtlinie VdS 2450 anerkannt bzw. nach der Norm EN 1143-1 zertifiziert wurde.
Welche Anforderungen gelten für freistehende Wertschutzschränke?
Freistehende Wertschutzschränke müssen ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen. Bei geringerem Gewicht müssen sie nach den Herstellervorschriften fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sein.
Wie viel wird für Bargeld außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks entschädigt?
Insgesamt bis zu 3.000 Euro je Versicherungsfall für Bargeld und auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge – mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt – höchstens jedoch der jeweils vereinbarte Betrag.
Welche Grenze gilt für Schmuck außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks?
25.000 Euro insgesamt je Versicherungsfall für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin, höchstens jedoch der jeweils vereinbarte Betrag.
Wie hoch ist die Grenze für Urkunden und Wertpapiere?
15.000 Euro insgesamt je Versicherungsfall für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, höchstens jedoch der jeweils vereinbarte Betrag.