Bricht ein Täter in die versicherte Wohnung ein und nutzt ein dort vorhandenes Telefon, erstattet die Hausratversicherung der Adcuri Versicherung die daraus entstehenden Telefonkosten – begrenzt je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag.
Die Hausratversicherung der Adcuri Versicherung erstattet Kosten für Telefonmissbrauch nach einem Einbruch.
Das sind Telefonkosten, die dadurch entstehen, dass ein Täter in die versicherte Wohnung einbricht und ein dort vorhandenes Telefon verwendet.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Verschafft sich ein Einbrecher Zugang zu Ihrer versicherten Wohnung und telefoniert mit einem dort vorhandenen Telefon, springt die Hausratversicherung für die dadurch verursachten Telefonkosten ein. Bis zu welcher Höhe erstattet wird, richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Betrag je Versicherungsfall.
Häufige Fragen
Welche Kosten für Telefonmissbrauch übernimmt die Hausratversicherung?
Erstattet werden Telefonkosten, die dadurch entstehen, dass ein Täter in die versicherte Wohnung einbricht und ein dort vorhandenes Telefon verwendet.
Ist die Erstattung der Telefonkosten begrenzt?
Ja, die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag begrenzt.
Unter welcher Voraussetzung besteht Versicherungsschutz für den Telefonmissbrauch?
Voraussetzung ist ein Einbruch in die versicherte Wohnung, bei dem der Täter ein dort vorhandenes Telefon verwendet.
Wie hoch ist der erstattungsfähige Betrag genau?
Das hängt vom konkreten Tarif beziehungsweise Bedingungswerk ab, da die Entschädigung je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag begrenzt ist.