Wird die ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar, übernimmt die Adcuri Hausratversicherung die Hotelkosten für eine vergleichbare Unterbringung – bis die Wohnung wieder nutzbar ist, längstens für die vereinbarte Dauer und pro Tag bis zum vereinbarten Betrag.
Unter Hotelkosten werden die Ausgaben verstanden, die für eine Hotel- oder vergleichbare Unterbringung anfallen, exklusive Nebenkosten wie beispielsweise Frühstück.
Voraussetzungen für die Übernahme:
- Die ansonsten ständig bewohnte Wohnung wurde unbewohnbar.
- Dem Versicherungsnehmer ist die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar.
Dauer der Kostenübernahme:
- Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist.
- Dies gilt längstens für die vereinbarte Dauer.
Die Entschädigung ist pro Tag auf den vereinbarten Betrag begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Ist Ihre Wohnung nach einem versicherten Schaden nicht mehr bewohnbar und können Sie auch nicht auf einen noch nutzbaren Teil ausweichen, springt die Versicherung für Ihre Unterbringung im Hotel oder in einer vergleichbaren Unterkunft ein. Die reinen Übernachtungskosten werden übernommen, solange Ihre Wohnung noch nicht wieder bewohnbar ist – innerhalb der vereinbarten Grenzen für Dauer und Tagesbetrag.
Häufige Fragen
Was zählt zu den Hotelkosten?
Zu den Hotelkosten zählen die Ausgaben für eine Hotel- oder vergleichbare Unterbringung. Nebenkosten wie beispielsweise das Frühstück sind ausgenommen.
Wann werden Hotelkosten übernommen?
Voraussetzung ist, dass die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.
Wie lange werden die Kosten erstattet?
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist. Dies gilt längstens für die vereinbarte Dauer.
Gibt es eine Obergrenze für die Entschädigung?
Ja, die Entschädigung ist pro Tag auf den vereinbarten Betrag begrenzt.