In der Adcuri Hausratversicherung richtet sich die Entschädigung nach dem Versicherungswert zum Zeitpunkt des Schadens: Bei zerstörten, abhandengekommenen oder beschädigten Sachen erfahren Sie, wie Reparaturkosten, Wertminderung und Restwerte angerechnet werden und welche Rolle Mehrwertsteuer und Versicherungssumme spielen.
Der Versicherer ersetzt:
- bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen den Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der Entschädigungsberechnung angerechnet.
- bei beschädigten Sachen die erforderlichen Reparaturkosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der Versicherer ersetzt außerdem eine Wertminderung, die durch die Reparatur nicht ausgeglichen wird. Ersetzt wird aber höchstens der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der Entschädigungsberechnung angerechnet.
- bei beschädigten Sachen, deren Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigt ist (Schönheitsschaden), einen Betrag, der dem Minderwert entspricht. Das setzt voraus, dass dem Versicherungsnehmer eine Nutzung dieser Sache ohne Reparatur zumutbar ist.
Mehrwertsteuer:
- Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie anlässlich der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung tatsächlich angefallen ist.
- Sie wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Gesamtentschädigung, Kosten auf Weisung des Versicherers:
- Die Gesamtentschädigung für versicherte Sachen einschließlich versicherter Kosten ist je Versicherungsfall auf die zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls geltende Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag begrenzt.
- Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf Weisung des Versicherers entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt.
- Wird die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag für die Entschädigung versicherter Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, werden versicherte Kosten darüber hinaus bis zu zehn Prozent der Versicherungssumme ersetzt.
Was bedeutet das konkret?
Die Höhe der Entschädigung hängt davon ab, ob eine Sache zerstört, verloren oder nur beschädigt wurde. Maßgeblich ist dabei der Wert der Sache zum Zeitpunkt des Schadens. Bei Reparaturen zählen die Kosten und ein eventuell verbleibender Minderwert, während noch verwertbare Reste angerechnet werden. Die Mehrwertsteuer wird nur erstattet, wenn sie tatsächlich angefallen ist. Insgesamt bildet die vereinbarte Versicherungssumme die Obergrenze der Leistung.
Häufige Fragen
Was wird bei zerstörten oder gestohlenen Sachen ersetzt?
Ersetzt wird der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird dabei angerechnet.
Wie wird bei beschädigten Sachen entschädigt?
Ersetzt werden die erforderlichen Reparaturkosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls sowie eine durch die Reparatur nicht ausgeglichene Wertminderung, höchstens jedoch der Versicherungswert. Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird angerechnet.
Wird die Mehrwertsteuer erstattet?
Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie bei der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung tatsächlich angefallen ist. Ist der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt, wird sie nicht ersetzt.
Gibt es eine Obergrenze für die Entschädigung?
Ja, die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall auf die geltende Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag begrenzt. Ist diese ausgeschöpft, werden versicherte Kosten darüber hinaus bis zu zehn Prozent der Versicherungssumme ersetzt.
Was gilt für einen Schönheitsschaden?
Ist die Gebrauchsfähigkeit einer beschädigten Sache nicht beeinträchtigt, wird ein Betrag in Höhe des Minderwerts ersetzt. Voraussetzung ist, dass dem Versicherungsnehmer eine Nutzung ohne Reparatur zumutbar ist.