Zieht bei einer Trennung ein Partner aus, regelt die Adcuri Hausratversicherung, welche Wohnungen als Versicherungsort gelten und wie lange der Schutz für beide Wohnungen fortbesteht – wichtig für Ehegatten, eheähnliche Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften.
Im Fall einer Trennung von Ehegatten gilt Folgendes:
- Zieht der Versicherungsnehmer aus der gemeinsamen Ehewohnung aus und bleibt der Ehegatte dort zurück, gelten als Versicherungsort beide Wohnungen: die bisherige Ehewohnung und die neue Wohnung des Versicherungsnehmers. Dies gilt so lange, bis der Versicherungsvertrag geändert wird, längstens bis zum Ablauf von 3 Monaten nach der auf den Auszug folgenden Beitragsfälligkeit. Danach besteht Versicherungsschutz nur noch in der neuen Wohnung des Versicherungsnehmers.
- Wenn beide Ehegatten Versicherungsnehmer sind und einer von ihnen aus der Ehewohnung auszieht, sind Versicherungsort ebenfalls beide Wohnungen: die bisherige Ehewohnung und die neue Wohnung des ausziehenden Ehegatten. Dies gilt so lange, bis der Versicherungsvertrag geändert wird, längstens bis zum Ablauf von 3 Monaten nach der auf den Auszug folgenden Beitragsfälligkeit. Danach erlischt der Versicherungsschutz für die neue Wohnung.
- Wenn beide Ehegatten Versicherungsnehmer sind und beide in neue Wohnungen ziehen, gilt der oben erwähnte Punkt, wo beide Ehegatten Versicherungsnehmer sind und einer von ihnen aus der Ehewohnung auszieht, entsprechend. Nach Ablauf der Frist von 3 Monaten nach der auf den Auszug folgenden Beitragsfälligkeit erlischt der Versicherungsschutz für beide neuen Wohnungen.
Lebensgemeinschaften, Lebenspartnerschaften:
Das gilt auch für eheähnliche Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften, sofern beide Partner am Versicherungsort gemeldet sind.
Was bedeutet das konkret?
Wenn sich Partner trennen und einer oder beide ausziehen, bleiben nach der Trennung für eine Übergangszeit sowohl die bisherige gemeinsame Wohnung als auch die neue Wohnung mitversichert. Diese Übergangszeit ist zeitlich begrenzt. Nach ihrem Ablauf besteht der Versicherungsschutz nur noch dort weiter, wie es die jeweilige Konstellation vorsieht. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Sind nach dem Auszug beide Wohnungen versichert?
Ja. Als Versicherungsort gelten die bisherige Ehewohnung und die neue Wohnung – so lange, bis der Vertrag geändert wird, längstens bis zum Ablauf von 3 Monaten nach der auf den Auszug folgenden Beitragsfälligkeit.
Wie lange gilt der Schutz für beide Wohnungen?
Er gilt, bis der Versicherungsvertrag geändert wird, längstens bis zum Ablauf von 3 Monaten nach der auf den Auszug folgenden Beitragsfälligkeit.
Was passiert nach Ablauf der Frist, wenn nur der Versicherungsnehmer auszieht?
Wenn der Versicherungsnehmer auszieht und der Ehegatte in der bisherigen Wohnung bleibt, besteht nach Ablauf der Frist Versicherungsschutz nur noch in der neuen Wohnung des Versicherungsnehmers.
Was gilt, wenn beide Ehegatten Versicherungsnehmer sind und beide ausziehen?
Dann gilt die Regelung für den Fall, dass einer auszieht, entsprechend. Nach Ablauf der Frist von 3 Monaten nach der auf den Auszug folgenden Beitragsfälligkeit erlischt der Versicherungsschutz für beide neuen Wohnungen.
Gilt das auch für Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften?
Ja, es gilt auch für eheähnliche Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften, sofern beide Partner am Versicherungsort gemeldet sind.