Die Hausratversicherung der Adcuri Versicherung erstattet zusätzliche Rückreisekosten, wenn der Versicherungsnehmer oder eine in häuslicher Gemeinschaft lebende Person den Urlaub wegen eines erheblichen Versicherungsfalls vorzeitig abbricht und an den Versicherungsort reist. Erfahren Sie, ab welchem Schaden ein Fall als erheblich gilt und bis zu welcher Höhe die Kosten übernommen werden.
Rückreisekosten sind zusätzliche Reisekosten, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person wegen eines erheblichen Versicherungsfalls vorzeitig eine Urlaubsreise abbricht und an den Versicherungsort reist.
Hierzu zählen auch die Kosten für mitreisende Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Wann ein Versicherungsfall als erheblich gilt:
- Der Schaden übersteigt voraussichtlich einen Betrag in Höhe von 5.000 Euro.
- Die Anwesenheit des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person am Versicherungsort ist erforderlich.
Was als Urlaubsreise gilt:
Als Urlaubsreise gilt jede privat oder dienstlich veranlasste Abwesenheit von mindestens 4 Tagen bis zu einer Dauer von höchstens 6 Wochen.
Umfang der Erstattung:
- Zusätzliche Reisekosten werden nur in angemessener Höhe ersetzt.
- Dies richtet sich nach dem ursprünglich vorgesehenen Urlaubsreisemittel und der Dringlichkeit der Rückreise an den Versicherungsort.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 Euro begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn zu Hause etwas Größeres passiert und Sie deshalb Ihren Urlaub abbrechen müssen, um vor Ort nach dem Rechten zu sehen, übernimmt die Hausratversicherung die zusätzlichen Kosten für die vorzeitige Rückreise. Das gilt auch für Personen, die mit Ihnen im gleichen Haushalt leben und mitgereist sind. Voraussetzung ist, dass der Schaden entsprechend hoch ist und Ihre Anwesenheit vor Ort wirklich nötig ist.
Häufige Fragen
Ab welchem Schaden gilt ein Versicherungsfall als erheblich?
Ein Versicherungsfall ist erheblich, wenn der Schaden voraussichtlich einen Betrag in Höhe von 5.000 Euro übersteigt und die Anwesenheit des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person am Versicherungsort erforderlich ist.
Sind auch die Reisekosten mitreisender Personen abgedeckt?
Ja. Zu den Rückreisekosten zählen auch die Kosten für mitreisende Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Was zählt als Urlaubsreise?
Als Urlaubsreise gilt jede privat oder dienstlich veranlasste Abwesenheit von mindestens 4 Tagen bis zu einer Dauer von höchstens 6 Wochen.
Bis zu welcher Höhe werden die Rückreisekosten erstattet?
Zusätzliche Reisekosten werden nur in angemessener Höhe ersetzt. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 Euro begrenzt.
Wonach richtet sich die angemessene Höhe der Erstattung?
Die angemessene Höhe richtet sich nach dem ursprünglich vorgesehenen Urlaubsreisemittel und der Dringlichkeit der Rückreise an den Versicherungsort.