Die Adcuri Hausratversicherung leistet bei Diebstahl von Rollstühlen, nicht versicherungspflichtigen Krankenfahrstühlen, Rollatoren, Gehhilfen, Kinderwagen und Bollerwagen – erfahren Sie, welcher Schutz zudem für lose verbundenes Zubehör gilt.
Versicherungsschutz besteht für den Diebstahl folgender Sachen:
- Rollstühle
- nicht versicherungspflichtige Krankenfahrstühle
- Rollatoren
- Gehhilfen
- Kinderwagen
- Bollerwagen
Für Gegenstände, die mit den oben genannten Sachen lediglich lose verbunden sind, aber regelmäßig deren Gebrauch dienen, besteht Versicherungsschutz nur, wenn sie zusammen mit diesen entwendet werden.
Was bedeutet das konkret?
Werden bestimmte Mobilitätshilfen wie Rollstühle, Rollatoren oder Gehhilfen sowie Kinderwagen und Bollerwagen gestohlen, greift der Schutz der Hausratversicherung. Zubehör, das nur lose mit diesen Sachen verbunden ist und deren Gebrauch dient, ist dabei nur dann abgesichert, wenn es gemeinsam mit dem jeweiligen Gegenstand entwendet wird.
Häufige Fragen
Welche Mobilitätshilfen sind bei Diebstahl versichert?
Versichert sind Rollstühle, nicht versicherungspflichtige Krankenfahrstühle, Rollatoren, Gehhilfen, Kinderwagen und Bollerwagen.
Sind Krankenfahrstühle immer mitversichert?
Versicherungsschutz besteht für nicht versicherungspflichtige Krankenfahrstühle.
Ist auch das Zubehör der genannten Sachen mitversichert?
Für Gegenstände, die mit den genannten Sachen nur lose verbunden sind, aber regelmäßig deren Gebrauch dienen, besteht Versicherungsschutz nur, wenn sie zusammen mit diesen entwendet werden.
Sind auch Kinderwagen und Bollerwagen abgedeckt?
Ja, für den Diebstahl von Kinderwagen und Bollerwagen besteht Versicherungsschutz.