Die Hausratversicherung der Adcuri Versicherung leistet bei Diebstahl aus Kraftfahrzeugen europaweit, wenn ein verschlossenes Fahrzeug, eine Dachbox oder eine Motorradbox aufgebrochen wird. Dabei gelten feste Entschädigungsgrenzen, tageszeitabhängige Regelungen sowie klare Ausschlüsse für Wertsachen und elektronische Geräte.
Versicherungsschutz besteht für versicherte Sachen, wenn diese innerhalb Europas im geographischen Sinn nach dem Aufbrechen entwendet oder bei diesem Ereignis zerstört oder beschädigt werden. Betroffen sind:
- ein verschlossenes Kraftfahrzeug oder eine fest mit diesem Fahrzeug verbundene und verschlossene Dachbox,
- eine fest mit einem Kraftrad verbundene und verschlossene Box.
Versicherungsschutz besteht auch, wenn falsche Schlüssel oder andere nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen von Türen oder Behältnissen bestimmte Werkzeuge verwendet werden.
Versichert sind nur Sachen, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder deren Gebrauch dienen.
Es besteht kein Versicherungsschutz bei der Hausratversicherung der Adcuri Versicherung für versicherte Sachen in Kraftfahrzeuganhängern.
Nicht versichert sind:
- Wertsachen,
- elektronische Geräte,
- Kameras und deren Zubehör.
Entschädigungsgrenzen:
Je Versicherungsfall steht mindestens ein Betrag in Höhe von 1.000 Euro als Entschädigungsgrenze zur Verfügung, darüber hinaus maximal bis 2 Prozent der Versicherungssumme, wenn der Schaden
- a) zwischen 6.00 und 22.00 Uhr oder
- b) während einer Fahrunterbrechung von nicht länger als zwei Stunden eingetreten ist.
Wird der Diebstahl zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr verübt und ist die Voraussetzung gemäß b) nicht erfüllt, wird je Versicherungsfall maximal 600 Euro entschädigt.
Was bedeutet das konkret?
Werden Sachen aus einem verschlossenen Auto, aus einer Dachbox oder aus einer verschlossenen Motorradbox gestohlen, greift der Schutz – vorausgesetzt, es wurde aufgebrochen oder mit ungeeignetem Werkzeug beziehungsweise falschen Schlüsseln geöffnet. Wie viel erstattet wird, hängt davon ab, zu welcher Tageszeit und in welcher Situation der Diebstahl passiert. Bestimmte Gegenstände sind grundsätzlich vom Schutz ausgenommen.
Häufige Fragen
Wo gilt der Versicherungsschutz bei Diebstahl aus dem Auto?
Der Schutz besteht innerhalb Europas im geographischen Sinn, wenn versicherte Sachen nach dem Aufbrechen eines verschlossenen Kraftfahrzeugs, einer fest verbundenen und verschlossenen Dachbox oder einer fest mit einem Kraftrad verbundenen und verschlossenen Box entwendet, zerstört oder beschädigt werden.
Welche Gegenstände sind nicht versichert?
Nicht versichert sind Wertsachen, elektronische Geräte sowie Kameras und deren Zubehör. Außerdem besteht kein Versicherungsschutz für versicherte Sachen in Kraftfahrzeuganhängern.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Je Versicherungsfall steht mindestens ein Betrag in Höhe von 1.000 Euro als Entschädigungsgrenze zur Verfügung, darüber hinaus maximal bis 2 Prozent der Versicherungssumme, sofern der Schaden zwischen 6.00 und 22.00 Uhr oder während einer Fahrunterbrechung von nicht länger als zwei Stunden eingetreten ist.
Was gilt bei Diebstahl zwischen 22.00 und 6.00 Uhr?
Wird der Diebstahl zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr verübt und ist die Voraussetzung einer Fahrunterbrechung von nicht länger als zwei Stunden nicht erfüllt, werden je Versicherungsfall maximal 600 Euro entschädigt.
Greift der Schutz auch ohne Einbruchspuren?
Versicherungsschutz besteht auch, wenn falsche Schlüssel oder andere nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen von Türen oder Behältnissen bestimmte Werkzeuge verwendet werden.