In der Adcuri Hausratversicherung greift der Schutz gegen weitere Naturgefahren erst nach einer Wartezeit von 14 Tagen ab dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn. Wann diese Frist entfällt und lückenloser Schutz gilt, erfahren Sie hier kompakt und verständlich erklärt.
Wartezeit bei weiteren Naturgefahren:
Der Versicherungsschutz für weitere Naturgefahren beginnt mit dem Ablauf von 14 Tagen ab dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn (Wartezeit).
Wann die Wartezeit entfällt:
Die Regelung entfällt, soweit einer der folgenden Punkte zutrifft:
- Für den versicherten Hausrat hat gleichartiger Versicherungsschutz gegen weitere Naturgefahren über einen anderen Vertrag bestanden und der Versicherungsschutz wird ohne zeitliche Unterbrechung durch den vorliegenden Vertrag fortgesetzt.
- Zwischen dem Antragseingang bei den Versicherungen und dem beantragten zukünftigen Versicherungsbeginn liegen mehr als 14 Tage.
Was bedeutet das konkret?
Beim Schutz gegen weitere Naturgefahren gibt es zunächst eine Startphase von 14 Tagen, bevor dieser Teil des Schutzes wirksam wird. Wer bereits einen vergleichbaren Schutz hatte und ohne Lücke wechselt, oder wer den neuen Vertrag mit ausreichendem Vorlauf beantragt, muss diese Startphase nicht abwarten. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Wartezeit bei weiteren Naturgefahren?
Der Versicherungsschutz für weitere Naturgefahren beginnt mit dem Ablauf von 14 Tagen ab dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn.
Ab wann läuft die Wartezeit?
Die Wartezeit läuft ab dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn.
Entfällt die Wartezeit bei einem Versichererwechsel?
Ja, sofern für den versicherten Hausrat gleichartiger Versicherungsschutz gegen weitere Naturgefahren über einen anderen Vertrag bestanden hat und der Schutz ohne zeitliche Unterbrechung durch den vorliegenden Vertrag fortgesetzt wird.
Kann die Wartezeit auch bei einem Neuabschluss entfallen?
Ja, wenn zwischen dem Antragseingang bei den Versicherungen und dem beantragten zukünftigen Versicherungsbeginn mehr als 14 Tage liegen.