Wann greift die Hausratversicherung der Adcuri Versicherung bei einem Erdbeben? Entscheidend ist der Nachweis konkreter Schäden in der Umgebung des Versicherungsorts oder dass ein Schaden nur durch ein Erdbeben entstanden sein kann. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen dafür gelten und wie Erdbeben definiert ist.
Die Hausratversicherung der Adcuri Versicherung gilt bei Erdbeben, wenn der Versicherungsnehmer einen der folgenden Sachverhalte nachweist:
- Die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens hat in der Umgebung des Versicherungsorts Schäden an Gebäuden im einwandfreien Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet.
- Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands der versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstanden sein.
Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird.
Was bedeutet das konkret?
Ein Erdbeben ist als Schadenereignis abgedeckt, wenn Sie belegen können, dass die Erderschütterung tatsächlich ursächlich war. Das gelingt entweder durch Schäden an widerstandsfähigen Gebäuden oder Sachen in der Umgebung oder dadurch, dass der Schaden am einwandfreien Hausrat nur durch ein Erdbeben erklärbar ist. Als Erdbeben zählt dabei eine natürliche Erschütterung des Erdbodens aus dem Erdinneren.
Häufige Fragen
Wann leistet die Hausratversicherung bei einem Erdbeben?
Sie leistet, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Erschütterung in der Umgebung des Versicherungsorts Schäden an Gebäuden im einwandfreien Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen Sachen angerichtet hat – oder dass der Schaden wegen des einwandfreien Zustands der versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstanden sein kann.
Was gilt als Erdbeben?
Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird.
Wer muss den Erdbebenschaden nachweisen?
Der Nachweis obliegt dem Versicherungsnehmer. Er muss einen der beiden genannten Sachverhalte belegen.
Genügt es, dass mein Hausrat nur durch ein Erdbeben beschädigt worden sein kann?
Ja. Ausreichend ist der Nachweis, dass der Schaden wegen des einwandfreien Zustands der versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstanden sein kann.