Die Hausratversicherung der Adcuri Versicherung schützt bei Schäden durch Leitungswasser – etwa bei bestimmungswidrig ausgetretenem Wasser aus Rohren, Heizungs- oder Klimaanlagen, Wasserbetten oder Aquarien. Hier erfahren Sie, welche Schäden abgedeckt sind und welche Ausschlüsse gelten.
Unter die Gefahr Leitungswasser fallen folgende Schäden:
- Leitungswasserschäden
- Bruchschäden
- Leitungswasserschäden
Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus:
- Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen,
- den mit diesen Rohren bzw. Schläuchen verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen,
- Heizungs- oder Klimaanlagen,
- Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen,
- Wasserbetten oder Aquarien.
Als Leitungswasser gelten auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen sowie Wasserdampf. Ausgenommen davon sind die Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind.
Versichert sind auch Schäden, die durch Wasser entstehen, welches aus innerhalb des Gebäudes verlaufender Regenrohre bestimmungswidrig ausgetreten ist. Der Ausschluss von Schäden durch Witterungsniederschläge gilt nicht.
Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen – es sei denn, im Folgenden sind solche genannt – Schäden durch:
- Plansch- oder Reinigungswasser;
- Schwamm sowie alle Arten von Hausfäulepilzen;
- Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau;
- Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch;
- Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat;
- Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Wasserlösch- oder Berieselungsanlage.
Nicht versichert sind Schäden an:
- Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind. Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.
- dem Inhalt eines Aquariums, die dadurch entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist.
Was bedeutet das konkret?
Tritt Wasser dort aus, wo es nicht hingehört – etwa aus einem geplatzten Rohr, der Heizung, einem Wasserbett oder einem Aquarium –, greift der Leitungswasserschutz der Hausratversicherung. Auch Wasserdampf und bestimmte Betriebsflüssigkeiten zählen dazu. Wichtig zu wissen: Für Wasser von außen, etwa durch Regen, Überschwemmung oder Grundwasser, sowie für Plansch- und Reinigungswasser besteht in diesem Rahmen kein Schutz. Ebenso ausgenommen sind bestimmte Situationen und Gebäude, die noch nicht bezugsfertig sind.
Häufige Fragen
Was gilt als Leitungswasser?
Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig aus Rohren der Wasserversorgung, verbundenen Schläuchen und Einrichtungen, Heizungs- oder Klimaanlagen, Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten oder Aquarien ausgetreten ist. Auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen sowie Wasserdampf gelten als Leitungswasser.
Sind Schäden durch Regen oder Überschwemmung mitversichert?
Nein. Schäden durch Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge sowie einen dadurch hervorgerufenen Rückstau sind nicht versichert. Versichert sind jedoch Schäden durch Wasser, das aus innerhalb des Gebäudes verlaufender Regenrohre bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Ist Plansch- oder Reinigungswasser abgedeckt?
Nein. Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser sind nicht versichert.
Sind Schäden am Inhalt eines Aquariums versichert?
Schäden am Inhalt eines Aquariums, die dadurch entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist, sind nicht versichert.
Zählen Erdsenkung oder Erdrutsch zu den versicherten Schäden?
Schäden durch Erdsenkung oder Erdrutsch sind grundsätzlich nicht versichert – es sei denn, dass Leitungswasser die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat.