Die Adcuri Hausratversicherung übernimmt Reparaturkosten für Gebäudeschäden im Bereich der Wohnung, wenn diese durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat entstanden sind. Auch Schäden durch Vandalismus nach einem Einbruch oder Raub sind eingeschlossen.
Die Adcuri Hausratversicherung deckt Kosten, die entstehen, weil Gebäudeschäden im Bereich der Wohnung repariert werden müssen.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz:
- Die Schäden sind durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat entstanden.
- Schäden innerhalb der Wohnung, die durch Vandalismus nach einem Einbruch oder einem Raub verursacht wurden, zählen ebenfalls dazu.
Was bedeutet das konkret?
Wird bei einem Einbruch oder Raub das Gebäude im Bereich der Wohnung beschädigt, kann die Reparatur dieser Schäden über die Hausratversicherung abgedeckt sein. Das gilt auch für Zerstörungen, die Täter im Rahmen von Vandalismus nach der Tat anrichten. Diese Erläuterung dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Gebäudeschäden übernimmt die Hausratversicherung?
Übernommen werden Kosten für die Reparatur von Gebäudeschäden im Bereich der Wohnung, die durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat entstanden sind.
Sind Vandalismusschäden mitversichert?
Ja. Schäden innerhalb der Wohnung, die durch Vandalismus nach einem Einbruch oder einem Raub verursacht wurden, zählen ebenfalls dazu.
Welche Voraussetzung muss für den Schutz erfüllt sein?
Die Gebäudeschäden müssen durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat entstanden sein.
Welcher Bereich ist von der Deckung erfasst?
Die Deckung bezieht sich auf Gebäudeschäden im Bereich der Wohnung. Weitere Details hängen vom konkreten Tarif und Bedingungswerk ab.