Die Hausratversicherung der Adcuri Versicherung schützt versicherte Sachen, die nach dem Aufbrechen aus einem verschlossenen Schlafwagenabteil oder einer verschlossenen Schiffskabine entwendet werden. Erfahren Sie, welche Gegenstände versichert sind und welche Entschädigungsgrenze für Wertsachen und elektronische Geräte gilt.
Bei der Hausratversicherung der Adcuri Versicherung besteht Versicherungsschutz für versicherte Sachen, die aus einem verschlossenen Schlafwagenabteil oder einer verschlossenen Schiffskabine nach deren Aufbrechen entwendet werden.
Versichert sind nur Sachen, die
- Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder
- deren Gebrauch dienen.
Für Wertsachen, elektronische Geräte, Kameras und deren Zubehör werden je Versicherungsfall maximal 1.000 Euro entschädigt.
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihre Schiffskabine oder Ihr Schlafwagenabteil verschlossen und muss ein Dieb es aufbrechen, um an Ihre Sachen zu gelangen, greift der Versicherungsschutz. Abgesichert sind dabei Gegenstände, die Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gehören oder deren Gebrauch dienen. Für bestimmte höherwertige Gegenstände gilt eine besondere Höchstgrenze pro Versicherungsfall.
Häufige Fragen
Wann besteht Versicherungsschutz bei Diebstahl aus einer Schiffskabine?
Versicherungsschutz besteht, wenn versicherte Sachen aus einer verschlossenen Schiffskabine oder einem verschlossenen Schlafwagenabteil nach deren Aufbrechen entwendet werden.
Welche Sachen sind versichert?
Versichert sind nur Sachen, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder deren Gebrauch dienen.
Wie hoch ist die Entschädigung für Wertsachen und elektronische Geräte?
Für Wertsachen, elektronische Geräte, Kameras und deren Zubehör werden je Versicherungsfall maximal 1.000 Euro entschädigt.
Ist der Diebstahl auch bei einer unverschlossenen Kabine versichert?
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die Entwendung aus einem verschlossenen Schlafwagenabteil oder einer verschlossenen Schiffskabine nach deren Aufbrechen.