Die Hausratversicherung der Adcuri Versicherung schützt vor Trickdiebstahl aus der versicherten Wohnung, wenn ein Täter durch Täuschung in die Wohnung gelangt und versicherte Sachen entwendet. Für Wertsachen gilt dabei eine besondere Entschädigungsgrenze je Versicherungsfall.
Versicherungsschutz besteht für versicherte Sachen, die ein Dieb, der durch Täuschung durch ihn oder weitere Mitwirkende in die Wohnung gelangt ist, entwendet.
Die freiwillige Herausgabe von versicherten Sachen nach einer Täuschung stellt keinen versicherten Trickdiebstahl dar und ist nicht versichert.
Für Wertsachen werden je Versicherungsfall maximal 1.000 Euro entschädigt.
Was bedeutet das konkret?
Verschafft sich jemand durch eine Täuschung Zutritt zu Ihrer Wohnung und nimmt anschließend versicherte Gegenstände mit, greift der Schutz gegen Trickdiebstahl. Übergeben Sie dagegen selbst freiwillig Sachen, nachdem Sie getäuscht wurden, liegt kein versicherter Trickdiebstahl vor. Für Wertsachen gilt eine gesonderte Höchstentschädigung.
Häufige Fragen
Was gilt als versicherter Trickdiebstahl?
Versichert ist, wenn ein Dieb durch Täuschung – durch ihn selbst oder weitere Mitwirkende – in die Wohnung gelangt und dort versicherte Sachen entwendet.
Ist die freiwillige Herausgabe von Sachen versichert?
Nein. Die freiwillige Herausgabe von versicherten Sachen nach einer Täuschung stellt keinen versicherten Trickdiebstahl dar und ist nicht versichert.
Wie hoch ist die Entschädigung für Wertsachen?
Für Wertsachen werden je Versicherungsfall maximal 1.000 Euro entschädigt.
Wo muss sich der Trickdiebstahl ereignen?
Der Schutz besteht für Trickdiebstahl aus der versicherten Wohnung.